In Kunststoff verpackte Abfälle sollten nach Ansicht der Länder vollständig von der Kompostierung oder Vergärung ausgenommen werden, das ist ein  Ziel einer Entschließung, die der Bundesrat am 21. September 2018 gefasst hat. Anstoß für die Bundesratsinitiative war ein Umweltskandal an der Schlei, bei dem große Mengen von Plastikteilen am Ufer und im Wasser gelandet sind. Diese waren über ein Klärwerk ins Gewässer gelangt. Sie gehörten zu offenbar verpackten und dann geschredderten Speiseresten, die dem Faulschlamm beigemischt wurden, um Energie zu gewinnen.

Bundesrat fordert: Kunstoffanteile in Düngemittel begrenzen..!
Bundesrat fordert: Kunstoffanteile in Düngemittel begrenzen..!

Die nach der Bioabfallverordnung zugelassene Verwertung von Lebensmittelabfällen dürfe für sie gerade nicht gelten, heißt es in der aktuellen Entschließung des Bundesrates. Um dennoch eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung dieser Abfälle zu gewährleisten, fordern die Länder von der Bundesregierung  sie müsse gemeinsam mit den Ländern ein bundesweit einheitliches Konzept erarbeiten.

Außerdem spricht sich der Bundesrat dafür aus, die Grenzwerte für Kunststoffanteile in Düngemitteln, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln zu überprüfen und gegebenenfalls abzusenken. Bisher sind auf den Äckern nach der Düngemittelverordnung 0,5 Prozent Fremdstoffe in der Trockensubstanz erlaubt.

Darüber hinaus hält der Bundesrat eine systematische Erfassung von Lebensmittelabfällen für erforderlich, um auf dieser Basis wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zu ermöglichen. In die nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle seien Handel und Ernährungswirtschaft frühzeitig und intensiv einzubinden.

Der Bundesrat leitet die Entschließung nun an die Bundesregierung weiter . Feste Fristen für die dortige Beratung gibt es jedoch noch nicht.