Mit neuen Förderungen, zum Beispiel für kommunales Energiemanagement, die Verbesserung des Radverkehrs, intelligente Verkehrssteuerung, Abfallentsorgung oder Abwasseranlagen, sollen ab dem 1. Januar neue Anreize für Klimaschutz in Kommunen geschaffen werden.  Dazu hat am vergangenen Montag, 01.Oktober, das Bundesumweltministerium (BMUB) die novellierte Kommunalrichtlinie veröffentlicht, mit der seit dem Jahr 2008 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im kommunalen Umfeld gefördert wird.

“Wir wollen die Kommunen noch stärker beim Klimaschutz machen …”; Svenja Schulze, bild guido bergmann

“Wir wollen die Kommunen noch stärker beim Klimaschutz machen“, bekräftigte  Bundesumweltministerin Svenja Schulze anlässlich der Vorstellung der neuen Förderungen die Absicht.  „Klimaschutz macht sich bezahlt, zum Beispiel durch geringere Energiekosten, und kann zu einer lebenswerteren Gestaltung unserer Städte und Gemeinden beitragen. Kommunen sind wichtige Partner im Klimaschutz – deshalb fördern wir sie”, begründete die Ministerin das Tun ihres Hauses.

Mit der Kommunalrichtlinie fördert das BMUB seit zehn Jahren,  erfolgreich wie es das BMUB sieht,  den Klimaschutz in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Über 12.500 Projekte in mehr als 3000 Kommunen sind demnach bereits gefördert worden. Zusätzliche Investitionen von mehr als 900 Millionen Euro wurden dadurch  ausgelöst. Ab dem 1. Januar 2019 erhalten Kommunen noch mehr Gelegenheiten, sich für den Klimaschutz stark zu machen. Dazu ist die Kommunalrichtlinie umfassend neu gestaltet und erweitert worden.

Die neue Kommunalrichtlinie bietet Förderung für nachhaltige Mobilität, zum Beispiel für den Bau neuer Radwege oder die Nutzung smarter Datenquellen für eine intelligente Verkehrssteuerung. Um die Optimierung des Energieverbrauchs in Kommunen zu verbessern, wird künftig die Einführung von kommunalem Energiemanagement gefördert. Auch eine klimafreundlichere Abwasserbehandlung in Kläranlagen gehört zu den neuen Angeboten. Neu ist zudem die Förderung für die Sammlung von Garten- und Grünabfällen, Bio-Vergärungsanlagen und Anlagen zur Trinkwasserversorgung.

Die bestehende Förderung, etwa für energieeffiziente Beleuchtungstechnologien oder die Anstellung von Klimaschutzmanagerinnen und -managern, bleibt erhalten. Finanzschwache Kommunen, Bildungsträger und Sportvereine will das BMUB auch weiterhin mit erhöhten Zuschüssen unterstützen.

Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums kostenfreie Beratung an (telefonisch unter 030 39001-170 oder per E-Mail unter skkk@klimaschutz.de).