Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag, 23. November deutliche Nachbesserungen am Entwurf der Bundesregierung zum so genannten Energiesammelgesetz  gefordert, um die Energiewende weiter voranzubringen.

Bundesrat: Kritik am Energiesammelgesetz ...... ...bild frank bräuer
Bundesrat: Kritik am Energiesammelgesetz …… …bild frank bräuer

In seiner Stellungnahme dazu bedauert er, dass nach wie vor die langfristige Perspektive fehlt. Es sei nicht klar, wie das Ziel realisiert werden soll, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern und somit die Voraussetzung zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu schaffen.

Die Länder fordern die Bundesregierung daher auf, dieses Ziel umgehend – und nicht erst im Herbst 2019 – mit neuen Ausbaupfaden für alle erneuerbaren Technologien zu unterfüttern.

Aus der Sicht des Bundesrates erfordert die Umsetzung des Ausbauziels von 65 Prozent an erneuerbaren Energien bis 2030 die Anhebung der Ausbaupfade für Windenergie an Land und Photovoltaik auf mindestens 4 GW netto pro Jahr. Zudem sei es erforderlich, auch die Potenziale für die erneuerbaren Energien in den urbanen Zentren zeitnah und umfangreich zu erschließen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Absenkung der Fördersätze für Dachflächensolaranlagen von bisher 11,09 Cent auf 8,33 Cent pro kWh würde jedoch genau das Gegenteil bewirken und den Zubau der Erneuerbaren Energien in den Städten zusätzlich dämpfen.

Der Bundesrat bemängelt allerdings den hohen Zeitdruck, unter dem auch dieses wichtige Gesetzgebungsverfahren zur Energiewende stehe: aufgrund der extrem kurzen Fristen sei weder den Länder noch Unternehmen und Verbänden ausreichend Gelegenheit zur Beteiligung eingeräumt worden.

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich dazu äußern kann. Sie legt dann beide Dokumente dem Bundesrat zur Entscheidung vor.