Der Aachener Städteregionsrat Helmut Etschenberg hat am vergangenen Dienstag, 06.November,  vor dem Staatsrat in Brüssel an der ersten öffentlichen Verhandlung gegen den Betrieb des Atomreaktors Tihange 2 teilgenommen und  in einem bislang beispiellosen Klageverfahren, so beschreibt es die Städteregion, vorgetragen, dass es keine gültige Genehmigung für die Wiederinbetriebnahme des Reaktors gibt.

Städteregionsrat Helmut Etschenberg (li.) und die Anwälte der Brüsseler Kanzlei „blixt“, Tinne van der Straeten und Tim Vermeir, haben heute an der ersten öffentlichen Verhandlung der DreiländerRegion Aachen gegen Tihange teilgenommen.
Städteregionsrat Helmut Etschenberg (li.) und die Anwälte der Brüsseler Kanzlei „blixt“, Tinne van der Straeten und Tim Vermeir, haben  an der ersten öffentlichen Verhandlung der DreiländerRegion Aachen gegen Tihange teilgenommen.

Der Reaktor Tihange 2, der wegen tausender Einschlüsse von Wasserstoffflocken im Druckbehälter als „Rissereaktor“ bekannt wurde, war im Dezember 2015 nach einer langen Stilllegungsphase wieder ans Netz gegangen. Hiergegen hat die StädteRegion am 5. Februar 2016 vor dem Brüsseler Staatsrat Klage eingereicht. Zuvor hatte sich der Städteregionstag in seiner Sitzung am 10. Dezember 2015 mit der Angelegenheit befasst und den Städteregionsrat legitimiert, die Möglichkeiten einer juristischen Auseinandersetzung zu prüfen.

Beklagte in diesem Verfahren sind die belgische Atomaufsicht FANK unter Beteiligung des Betreibers Electrabel, die ihrerseits versuchen, die Klage wegen einer ihrer Meinung nach gegebenen Überschreitung der Klagefrist abzuweisen. „Anstelle einer juristischen Prüfung, ob Tihange 2 überhaupt wieder hätte ans Netz gehen dürfen, wurde (am vergangenen Dienstag) ausschließlich über die Frage diskutiert, wann ein Sachverhalt als hinreichend bekannt anzunehmen ist“, resümierte Etschenberg.

„Nach meiner Rechtsauffassung und die unserer Anwälte kann es nur die Lesart geben, dass die Frist frühestens mit dem Tag begonnen hat, an dem die Fraktionsvorsitzenden die Resolution eingereicht haben. Das war am siebten Dezember. Nach meiner Überzeugung jedoch erst mit dem Tag, an dem der verfassungsrechtlich allein zuständige Städteregionstag die Klageentscheidung getroffen hat. Und damit wäre unsere Klage fristgerecht eingereicht“, erklärt Etschenberg. Ob es noch in diesem Jahr zu einer Entscheidung des Staatsrates kommt, ist derzeit noch nicht absehbar.

Nach der formal-juristischen Auseinandersetzung vor dem Staatsrat hofft Etschenberg auf eine intensive inhaltliche Prüfung der Sicherheit des Reaktors im Rahmen der zweiten Klage vor dem Gericht der

Belgischer Pannenmeiler Tihange
Bedrohliches Abbröckeln von Beton …der Pannenreaktor hätte gar nicht erst ans Netze dürfen …

ersten Instanz. „Im Rahmen dieser Betroffenheitsklage, bei der neben der StädteRegion insbesondere natürliche Personen, Unternehmen und die Stadt Maastricht klagen, haben wir das Gericht gebeten, weitere Argumente zuzulassen. Diese würden dann als neue Fakten in das laufende Verfahren eingebracht. Hierbei handelt es sich um das bedrohliche Abbröckeln von Beton in den Sicherheitsbunkern und fehlende Baupläne von Gebäuden, in denen Notfallsysteme untergebracht sind“, erläutert Etschenberg. Das Gericht wird bis Mitte November entscheiden, ob es die neue Eingabe zulässt.

Dann allerdings mit der Folge einer Verlängerung des Verfahrens, weil den Beteiligten erneut Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt werden muss. Sollte die Eingabe weiterer Argumente nicht möglich sein, würde schon am 23. November eine Verhandlung vor dem Gericht der ersten Instanz stattfinden.