„Es ist überfällig, dass die im Koalitionsvertrag angekündigten und von der Branche seit langem erwarteten Sonderausschreibungen im Rahmen des EEG-Sammelgesetzes jetzt kommen“, erklärte Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) anlässlich der ersten Lesung  des Gesetzes am vergangenen Freitag 09. November im Bundestag. .

Eine zusätzliche Kürzung der Förderung großer Photovoltaikdächer...! Simone Peter: BEE-Präsidentin, zuvor Grünen-Vorsitzende
Eine zusätzliche Kürzung der Förderung großer Photovoltaikdächer…! Simone Peter: BEE-Präsidentin, zuvor Grünen-Vorsitzende

Das lange erwartete EEG-Sammelgesetz hatte am vergangenen Montag, 05. November,  das Bundeskabinett passiert.  „Im Gesetzentwurf wird es allerdings versäumt“, so Peter, „längerfristige Planungssicherheit zu geben.“  Der Entwurf bleibe sogar hinter der EU-Vorgabe eines fünfjährigen Planungshorizontes zurück.

Bei der Solarenergie überwiegen aus Sicht des BEE die negativen Effekte. Der Gesetzesentwurf enthalte eine zusätzliche Kürzung bei der Förderung großer Photovoltaikdächer. Diese Zusatzkürzung würde den Ausbau der Solarenergie in den Städten 2019 ausbremsen und stelle einen massiven Einschnitt in den Vertrauensschutz dar, beklagte die ehemaligen Chefin der Grünen.

Nicht nur der Solarwirtschaft würde diese Verschlechterung großen Schaden zufügen, sondern auch Mieterstrommodelle im besonderen Maße treffen. „Wenn es darum geht, die Akzeptanz für die Energiewende zu erhöhen, spielen Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Rolle. Hier sollten alle

Auch die auf EU-Ebene vereinbarten Klimaziele werden nicht erreicht ... Karik. pointer U&E
Auch die auf EU-Ebene vereinbarten Klimaziele werden nicht erreicht … Karik. pointer U&E

Möglichkeiten der Beteiligung gesucht statt weiter beschnitten werden“, empfahl Peter.  Konsequenzen hätten diese Vorhaben auch auf das nationale Klimaschutzziel 2020 sowie auf die Erfüllung der EU-Verpflichtung für Erneuerbare Energien für das Jahr 2020., resümierte sie.

„Vor dem Hintergrund mehrjähriger Planungs- und Genehmigungsprozesse gefährdet dies nicht nur die Einhaltung des Ausbauziels von 65% Ökostrom bis 2030, sondern auch die auf EU-Ebene verbindlich festgelegten Klimaziele“, konstatierte Peter und  unterstrich in diesem Zusammenhang auch die Erfordernis nach einer Beseitigung des Photovoltaik-Förderdeckels. Außerdem lasse der Gesetzentwurf die Offshore-Windenergie außen vor und versäume es, für Biomasse einen Ausbaupfad nach 2022 festzulegen was sich ebenfalls negativ auf die Mittel- bis langfristige Ausbauperspektive auswirke.

Ein Teil der Ausschreibungsvolumina soll künftig in sogenannten Innovationsausschreibungen umgesetzt werden. Innovationselemente sind aus  Sicht des BEE zwar grundsätzlich zu begrüßen, unverständlich sei es aber, dass durch die Änderung der Verordnungsermächtigung zur Innovationsausschreibung ein wesentliches Element – der Beitrag von Anlagen zum optimierten Netzbetrieb – herausgestrichen wird.

Beim Redispatch wird der Vorrang der Erneuerbaren Energien eingeschränkt, beklagt der Verband in seiner Stellungnahme. Dies dürfe nicht dazu führen, dass der CO2-Ausstoß erhöht wird. Die Klimaschutzziele würden sonst in noch weitere Entfernung rücken. Der im Gesetz vorgesehene Mindestfaktor für die Entlastung der Stromnetze muss entsprechend hoch ausgerichtet werden.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Wir beschleunigen den Netzausbau mit dem Energie-Sammel – Gesetz…“ und auch: Absenkung  der PV-Vergütungen