Bundesumweltministerin Svenja Schulze reiste am Montagabend, 10. Dezember, zur Klimakonferenz im polnischen Kattowitz an. Am selben Tag wurden mehr als 120 Minister erwartet, die in dieser zweiten Konferenzwoche konkret festzurren sollen wie die angeblich erreichten Klimaziele der Mitgliedsländer des UN-Klimapakts objektiv gemessen werden können. Schulze legte am gestrigen Dienstag dann dar wie sich Deutschland die Klimaschutz künftig vorstellt. Vorstellungen gibt’s da natürlich viele erreicht wurde bisher weniger.

Wann immer möglich ist der Verzeicht auf Flüge ...; cop U+E
Wann immer möglich ist der Verzicht auf Flüge …; cop U+E ….

Im Vorfeld gab das Bundesumweltministerium (BMUB) aber schon mal bekannt, dass die Bundesregierung die Klimagas-Emissionen ihrer vielen Dienstreisen vollständig und unkompliziert ausgleicht. Dafür hat das Umweltbundesamt (UBA) für alle 2017 angefallenen Dienstreisen Emissionsgutschriften in Höhe von rund 300.000 Tonnen CO2 erworben und gelöscht. Die Gutschriften stammen ausschließlich aus Projekten, die nach UN-Regeln unter dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (englisch Clean Development Mechanism, kurz CDM) zertifiziert worden sind. Unterstützt werden, laut BMUB,  damit unter anderem der Bau von Biogasanlagen in Nepal, die mit Ernteresten und Abfällen Energie erzeugen, und der Einbau moderner, effizienter Kochöfen in ländlichen Regionen in Sambia.

“Wann immer möglich, ist der Verzicht auf Flüge die richtige Wahl für das Klima“, konstatierte  Svenja

... die richtige Wahl... ..."; Svenja Schulze
… die richtige Wahl… …”; Svenja Schulze

Schulze bei Bekanntgabe des Emissions-Ausgleichs der Dienstreisen. Schulze hatte sogleich auch einen Vorschlag parat: „ Viele Flüge lassen sich zum Beispiel durch den Einsatz von Videokonferenzen vermeiden. Wo sich Reisen nicht vermeiden lassen, ist die Kompensation der entstandenen CO2-Emissionen sinnvoll.”

Die Bundesregierung hat nun, nach eigenen Angaben, mit dem Erwerb der Emissionsgutschriften  die Klimawirkung aller Dienstreisen ihrer Beschäftigten im Jahr 2017 kompensiert. Dazu zählen die Pkw-Fahrten und Flugreisen von 121 Ministerien und Bundesbehörden. Die Kosten für die Kompensation belaufen sich auf insgesamt 1,7 Millionen Euro. Zugleich  erklärte  die Regierung aber auch: Im Vergleich zu den Vorjahren ist das Kompensationsvolumen deutlich angestiegen, da nun alle Bundesbehörden ihre Dienstreiseemissionen kompensieren, die sich auch am Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung beteiligen.