Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat gestern, 05. November, Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. November 2018 zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Köln und Bonn und der damit verbundenen Fahrverbote eingelegt. Die Urteile sehen dort Fahrverbote insbesondere für Diesel-Pkw ab April 2019 vor. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hatte das Verwaltungsgericht die Berufung zugelassen.

Fahrverbote können nur die Ultima ratio sein  ...; Ursula Heinen Esser
Fahrverbote können nur die Ultima ratio sein …; Ursula Heinen Esser

Nach Auffassung der Landesregierung kann mit den geplanten und vorgelegten Maßnahmen ein wesentlicher Beitrag zur Senkung der Luftbelastung erreicht werden und sind Fahrverbote angesichts der absehbaren Einhaltung der Grenzwerte unverhältnismäßig. Dies soll nun das Oberverwaltungsgericht klären.

NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser  anlässlich der Berufungsklage von NRW:”Fahrverbote können nur die Ultima Ratio sein. Maßnahmen wie Nachrüstungen halte ich weiterhin für verhältnismäßiger als Fahrverbote. Diese würden die Bewohner der Städte und insbesondere auch Pendler massiv treffen. Nicht wenige von ihnen haben sich, auch um Umwelt und Klima zu schützen, erst kürzlich einen neuen Diesel-Pkw zugelegt. Ziel ist es, erst einmal alle Maßnahmen und Potenziale auszuschöpfen, die einen geringeren Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bedeuten”, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Beim Diesel-Gipfel in dieser Woche hat die Bundesregierung angekündigt, noch in diesem Jahr die rechtlichen und technischen Regelungen für Hardware-Nachrüstung vorzulegen.“

Das Verwaltungsgericht Köln hatte mit seinen am 8. November 2018 verkündeten Urteilen das Land dazu verurteilt, in der Umweltzone Köln und auch in Bonn Fahrverbote insbesondere für Dieselfahrzeuge anzuordnen und in Bonn streckenbezogene Fahrverbote vorzusehen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hatte das Verwaltungsgericht die Berufung zugelassen.

Die Landesregierung verwies in ihrer Gesamtstellungnahme darauf, dass die Bezirksregierungen

...E-Mobile gespeist mit großen Anteilen von Kohlestrom eigentlich auch...? Armin Laschet Vorreiter und Umpulsgeber in Sachen E-Mobilität, mit Strom aus Kohle ... ...; Karik. U u. E
…E-Mobile gespeist mit großen Anteilen von Kohlestrom sind eigentlich auch ohne ratio…oder ? Armin Laschet Vorreiter und Umpulsgeber in Sachen E-Mobilität, mit Strom aus Kohle … …; Karik. U u. E

zusammen mit den Kommunen mit Hochdruck an der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne arbeiten, um die Luftqualitätsgrenzwerte schnellstmöglich einzuhalten. Durch die Betonung der Wahrung der Verhältnismäßigkeit hat das Bundesverwaltungsgericht aus der  Sicht von NRW in seinem Grundsatzurteil wichtige Hinweise für die Fortschreibung gegeben. Hierbei sind demnach auch die negativen Auswirkungen der Verlagerung des Verkehrs auf Ausweichstrecken zu beachten.

In den Verfahren zu den Luftreinhalteplänen Essen und Gelsenkirchen liegen die schriftlichen Urteilsbegründungen noch nicht vor, erklärte die NRW-landesregierung.  Mit Zustellung der Urteilsgründe beginnt in diesen Verfahren die einmonatige Frist zur Einlegung der Berufung. Im Fall Essen hatte die Landesregierung bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Hier soll laut Verwaltungsgericht ein zonales Fahrverbot unter Einbeziehung einer Autobahn umgesetzt werden.