Am vergangenen Freitag, 30. November, hat der Bundestag in  zweiter und dritter  Lesung dem Energiesammelgesetz zugestimmt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte inzwischen  die Beschlüsse zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), zum Mieterstrom und zu den sogenannten Redispatch-Maßnahmen.

Rund 300 Mio Euro zu wenig entrichtet...?
Positives Signal für den Mieterstrom

Der Bundestag hat sich für die Verlängerung der KWK-Förderung bis 2025 ausgesprochen. Das ist ein Ergebnis dessen, dass der Bundestag am vergangenen Freitag, 30. November, in  zweiter und dritter  Lesung dem Energiesammelgesetz zugestimmt hat. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte am selben Tag  die Beschlüsse zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und sieht darin  ein positives Signal für die Wärmewende und den Klimaschutz vor Ort.

Die Verlängerung wird nun, so der VKU, endlich wieder Investitionsentscheidungen für KWK-Anlagen in Gang bringen, die derzeit auf Eis liegen. Das geltende Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) läuft Ende 2022 aus. Bisher fehlte es Investoren an Perspektiven, ob und wenn ja welche Förderung Anlagen bekommen, die danach in Betrieb genommen werden.

Ebenfalls ein positives Signal sieht der Verband in dem neuen, überarbeiteten und nun beschlossenen  Energiesammelgesetz für den Mieterstrom: Der Regierungsentwurf hatte noch drastische Einschnitte der Vergütung größerer Photovoltaik-Anlagen auf Dächern vorgesehen. Das hätte das Aus für viele Projekte bedeutet. Die Einschnitte wurden nun abgemildert. Der Abschlag soll nun 8 Cent pro Kilowattstunde betragen – statt 8,5 Cent, wie im Regierungsentwurf angedacht. Mieterstrom hat damit weiterhin eine Chance, auch wenn im kommenden Jahr neu über weitere Erleichterungen diskutiert werden sollte.

Als Erfolg wertet der Verband auch, dass die Regelungen zum sogenannten Redispatch von Erneuerbaren-Energien– und KWK-Anlagen aus dem Gesetzesentwurf herausgenommen wurden.

Redispatch bezeichnet die kurzfristig vom Netzbetreiber veranlasste Änderung des Kraftwerkseinsatzes, um Netzengpässe zu vermeiden. Dazu bedarf es ausgewogener Regelungen zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern. Die Herausnahme der entsprechenden Maßnahmen aus dem Gesetz verschafft allen Beteiligten nun die nötige Zeit, um passende Strategien für diese komplexe Herausforderung zu finden. Der VKU hatte kritisiert, dass essentielle Fragen der zukünftigen Prozesse im Entwurf nicht geklärt waren. Gleiches galt für die Anerkennung der beim Netzbetreiber anfallenden Kosten.