“…sie müssen besonders energieeffizient sein …!”
Bereits am 1. Januar 2019 ist die novellierte Kälte-Klima-Richtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums (BMU) in Kraft getreten, wie das Haus von Umweltministerin Svenja Schulze bekannt gab.
Das bedeutet also konkret: In allen geförderten Anwendungsbereichen dürfen ab sofort nur noch nicht-halogenierte Kältemittel zum Einsatz kommen. Erstmals werden nun auch CO2-Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen gefördert. Mit den neuen Förderbedingungen will das BMWI den Umstieg auf zukunftsfähige Anlagen ermöglichen, die das Klima nachhaltig schützen.
Bei den stationären Anlagen ist die Förderung modular und umfassend aufgebaut. Gefördert werden Kälteerzeuger, zugehörige Komponenten und Systeme sowie thermische Speicher. Die geförderten Anlagen müssen besonders energieeffizient sein. Wer seine stationäre Kälte- oder Klima-Anlage noch nachhaltiger und klimaschonender betreiben will und auf eigene Kosten gleichzeitig eine Anlage zur Nutzung regenerativer Energien am Standort errichtet, kann einen Kombinationsbonus in Anspruch nehmen.
Von der Förderung profitieren können Unternehmen ebenso wie Kommunen und weitere Organisationen. Förderanträge zu der Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab sofort entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit dem elektronischen Antragsverfahren.