Elektrokleinstfahrzeuge sollen in Deutschland noch vor der Sommerpause auf den Weg gebracht werden: Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer konstatiert kategorisch: E-Roller haben ein enormes Zukunftspotenzial und sind „…eine echte zusätzliche Alternative zum Auto.“

Jetzt sind sie alle platt, die sonst so gemeckert haben ...oder?, Andy Andreas Scheuer, bild steffen kugler
Jetzt sind sie alle platt, die sonst so gemeckert haben …oder?, Andy Andreas Scheuer, bild steffen kugler

Die Notifizierung auf europäischer Ebene ist abgeschlossen, am vergangenen Mittwoch 03. April,   hat auch das Bundeskabinett die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr beschlossen. Damit kann der Entwurf jetzt dem Bundesrat zugeleitet werden. Ziel ist ein Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Frühjahr 2019, sobald die Zustimmung des Bundesrates vorliegt.

Scheuer sieht in den E-Rollern ein echtes Vehikel „…ideal etwa für die letzte Meile von der U-, S-Bahn oder Bushaltestelle nach Hause oder zur Arbeit. Damit ebnen wir den Weg für die Mobilität der Zukunft und sorgen gleichzeitig für Sicherheit auf unseren Straßen.“

Auf europäischer Ebene gilt seit Januar 2016 die neue Typgenehmigungsverordnung (EU) Nr. 168/2013 für zwei- oder dreirädrige und vierrädrige Fahrzeuge. Diese schließt selbstbalancierende Fahrzeuge und Fahrzeuge ohne Sitz ausdrücklich von ihrem Anwendungsbereich aus. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Elektrokleinstfahrzeugen soll die durch die EU-Verordnung entstandene Lücke national geschlossen werden. Bisher können national nur bestimmte selbstbalancierende Mobilitätshilfen – z. B. sogenannte “Segways” – über die Mobilitätshilfeverordnung im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden.

Der Verband kommunaler Unternehmen  (VKU) begrüßt den Vorstoß der Bundesregierung für die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen. Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes, urteilt:

„Mit dem heutigen Beschluss wurde erstmals für sogenannte E-Scooter und andere elektrisch betriebene Modelle ein konkreter gesetzlicher Rahmen gesetzt, an dem sich alle Akteure orientieren können. Damit  werde eine zusätzliche Option für Stadtwerke eröffnet, moderne Mobilitätslösungen anzubieten.

„Das kluge Verzahnen von unterschiedlichen Mobilitätslösungen für die individuellen Bedürfnisse der Verkehrsteilnehmer ist wichtig und wird ein immer wichtigeres Kriterium in Ergänzung zu Umweltschutzgesichtspunkten werden“, so Reiche und sie ifolgert  optimistisch: „Elektrokleinstfahrzeuge können in Verknüpfung mit dem ÖPNV einen gewichtigen Beitrag zu mehr Klimaschutz und zu einer nachhaltigen Verkehrswende im innerstädtischen Bereich liefern.

Insbesondere kürzere Strecken oder Distanzen – zu weit zum Laufen, zu kurz zum Fahren – können so emissionsfrei überbrückt werden.“