Auch Reutlingens Dieselfahrer müssen sich auf Fahrverbote einstellen…! Wir erwähnen es immer wieder gerne: Da in den Regierungs-Pressekonferenzen die Sprecher der Ministerinnen und Minister immer noch mehr durchblicken lassen als es häufig die Statements der Hausherrinnen und –Herren tun, berichten wir immer wieder gerne und ausführlich über Energie- und Umweltthemen die dort behandelt werden. Es gibt ein interessantes und informatives Bild.

Diesel-Fahrverbote für Reutlingen ... warum?.;cop. U+ E
Diesel-Fahrverbote für Reutlingen … warum?….; cop. U+ E

Auch Reutlingens Dieselfahrer müssen sich auf Fahrverbote einstellen, berichteten die Medien bereits Mitte März. Hintergrund:  Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden Württemberg hatte einer entsprechenden Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben. Die bisher vom Land und der Stadt Reutlingen vorgesehenen Maßnahmen reichten demnach  nicht aus, um den EU-weiten Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) im Stadtgebiet schnellstmöglich einzuhalten, erklärten die Mannheimer Richter. Dieses Urteil traf  eine der fünf Modellstädte des Bundes, die mit entsprechenden Maßnahmen, gerstützt und gefördert mit Bundesmittel,  für eine „saubere-Luft-Zukunft“ sorgen sollte.

Wenig später beschäftigte das Thema die Regierungspressekonferenz in Berlin. Da  stellte  am vergangenen Mittwoch, 17. April, ein Journalistenkollege die Frage: Es geht um die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts aus Baden-Württemberg zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge in Reutlingen. Da hat der Verwaltungsgerichtshof festgelegt, dass die Veränderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom März, den Grenzwert für Stickoxide von 40 Mikrogramm auf 50 Mikrogramm zu ändern, nicht dazu führen könne, dass man Überschreitungen bis hin zu 50 Mikrogramm als unverhältnismäßig ansehen würde, was Fahrverbote angeht. Mit anderen Worten: Fahrverbote wären dann weiter zulässig. Wie kommentieren Sie das, Frau Buser?

Simone Buser, Sprecherin von Bundesverkehrsminister „Andy“ Andreas Scheuer, verwies auf das Bundesumweltministerium (BMU) und erklärte: „Das Thema des Bundes-Immissionsschutzgesetzes liegt federführend beim BMU. Vielleicht wird der Kollege dazu etwas ergänzen.

Der, Stephan  Gabriel Haufe: präzisierte:  „… Das Bundes-Immissionsschutzgesetz in seiner veränderten Fassung ist ja erst einmal dazu da, dass es einheitliche Regeln für den Fall von Fahrverboten festlegt. Vor allen Dingen ist es dazu da, einen Anreiz für die Hardwarenachrüstung von Pkw zu bieten und sie zu befördern. Das sind die wesentlichen Regeln des geänderten Gesetzes.

Die Regierungspressekonferenz bringt häufig mehr Erkenntnisse ...
Die Regierungspressekonferenz bringt häufig mehr Erkenntnisse … auch in Sachen Fahrverbote …

Die Grenze von 50 Mikrogramm als Jahresmittelwert für Stickoxide, die in dem Gesetz festgelegt ist, ist als Orientierungshilfe gedacht, die besagt, dass Kommunen bis zu dieser Überschreitung von 50 Mikrogramm im Jahresmittel bei den Stickoxiden es ohne Fahrverbote schaffen können, wenn sie die richtigen Maßnahmen vornehmen. Das heißt nicht, dass es automatisch so ist. Es gibt Städte, die das schaffen. Zum Beispiel hat die Stadt Darmstadt dies in Verhandlungen hinbekommen.“ Und dann kommt er auf den Fall Reutlingen zurück: „

Hier geht es jetzt um einen neuen Fall. …nur zum Verständnis Folgendes: Das Gesetz sagt nicht, es dürfe kein Fahrverbot geben, sondern es sagt, es bestehe eine große Wahrscheinlichkeit für eine Kommune, es bei geringeren Überschreitungen auch ohne Fahrverbot zu schaffen. Wenn die lokale Behörde, wenn die regionale Behörde eines Landes, die für die Luftqualität zuständig ist, zu einer anderen Auffassung kommt oder wenn ein Gericht zu einer anderen Auffassung kommt, dass es in kurzer Zeit nicht möglich sei, die Grenzwerte ohne Fahrverbote einzuhalten, dann steht das nicht gegen das Gesetz.“

Und dann eilt Regierungssprecher Steffen Seibert dem Sprecher von Bundesumweltministerin Svenja Schulze zur Hilfe und erklärt:  „Der Kollege aus dem Umweltministerium hat natürlich völlig recht, das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Denn es besteht die Möglichkeit der Revision zum Bundesverwaltungsgericht. Also wird jetzt erst einmal die ausführliche Urteilsbegründung sorgfältig zu prüfen sein. In diesem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ging es um den Luftreinhalteplan der Stadt Reutlingen. Dazu möchte ich noch etwas Kontext geben.

In den letzten Jahren ist die Entwicklung der Luft in Reutlingen insgesamt erfreulich. 2016 lag der Mittelwert für Stickstoffdioxid bei 66 Mikrogramm; 2017 waren es 60 Mikrogramm, und 2018 waren es 53 Mikrogramm. Sie sehen also eine Richtung. Reutlingen ist eine der Modellstädte, die seit dem vergangenen Jahr vom Bund eine Förderung bekommen, um unter anderen Maßnahmen den öffentlichen Personennahverkehr zu stärken. Das muss natürlich auch erst einmal seine vollen Wirkungen entfalten. – Das wollte ich zum Zusammenhang hier sagen“, ergänzte Seibert.

Ein komplexes und kompliziertes Thema also und deshalb gab es aus den Kollegenkreisen der Journalisten immer wieder Zusatzfragen: „Damit auch ich es klar verstehe: Wären Fahrverbote auch bei einer Überschreitung, die nur bis zu 50 Mikrogramm ginge, nicht unverhältnismäßig?“

Der Sprecher des Umweltministeriums, Haufe, erläuterte noch mal und bestand darauf …: „Es gilt der europäische Grenzwert im Jahresmittel für Stickoxide. Das ist ausschlaggebend. Bei geringeren Überschreitungen kann es unterschiedliche Möglichkeiten geben, diesen zu erreichen. Gerade durch das Engagement unsererseits im Sofortprogramm Saubere Luft ist es im Wesentlichen stärker möglich, bei geringeren Überschreitungen auch ohne Fahrverbote auszukommen. Aber von Stadt zu Stadt sind die Lage und das Engagement unterschiedlich. Deshalb würde ich an dieser Stelle keine Generalisierung vornehmen.“