Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirft Minister Peter Altmaier und seinem  Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) vor zuzulassen, dass  Autokonzerne und Kfz-Handel Neuwagenkunden systematisch mit schöngerechneten Spritverbräuchen und CO2-Emissionen beim Autokauf täuschen, berichtete gestern, Dienstag, 09. Juli,  Derzeit erleben viele Käufer erst bei der Zustellung des Steuerbescheides eine böse Überraschung. Erst dann erfahren sie, wie spritdurstig bzw. klimaschädlich ihr Fahrzeug wirklich  ist, klagt die DUH.

 "...systematisch schön gerechnete Spritverbräuche..."!!!,,
“…systematisch schön gerechnete Spritverbräuche…”!!!,, Bild iaa

Seit dem 1. September 2018 werden Spritverbrauch und CO2-Emissionen nach dem WLTP-Prüfverfahren ermittelt. Dieses führt zu deutlich höheren Werten, die auch Eingang in die Kfz-Besteuerung finden. Dennoch, so die DUH,  verzögert Wirtschaftsminister Peter Altmaier auf Wunsch der Autokonzerne seit Jahren die Novellierung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV). Absurde Folge: Die realistischeren, in der Regel deutlich erhöhten Werte für Spritverbrauch und CO2-Emissionen werden völlig legal von den Autokonzernen für die Bewerbung ihrer Fahrzeuge in die sehr viel niedrigeren Werte des alten Prüfverfahrens umgerechnet.
Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz  fordert deshalb eine sofortige Anpassung der Pkw-EnVKV an geltendes EU-Recht und damit ehrlichere Verbrauchsangaben.
Die DUH kritisiert diese besonders dreiste Verbrauchertäuschung durch Industrie und Bundeswirtschaftsministerium als klimaschädlich und verbraucherfeindlich. Die Spitze:  Selbst wenn Verbraucher gezielt nachfragten, werde ihnen wahrheitswidrig seitens Industrie und Kfz-Handel mitgeteilt, die schöngerechneten niedrigen Werte seien die korrekt ermittelten.
Erst für Juli 2020 kündigt, laut DUH, das BMWI auf  seiner Homepage die Veröffentlichung der neuen Verordnung fan. Bis dahin dürfen die Autokonzerne ihre Spritschlucker weiterhin mit den nicht mehr zulässigen NEFZ-Angaben verkaufen. „Angesichts der über 3 Millionen Fahrzeugkäufe wird in dieser Zeit eine gleichgroße Anzahl an Verbrauchern systematisch getäuscht und im Nachhinein durch die erhöhte, unangekündigte Steuer auch noch geschröpft“, so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Die DUH nimmt die „Tricksereien“ mit den verschiedenen im Labor ermittelten Verbrauchs- und CO2-Werten als  einen  letzten Beleg für die unbedingte Notwendigkeit realer Straßenmessungen. Die DUH fordert daher, dass auch für die Ermittlung von CO2-Emissionen – ähnlich wie für Schadstoffemissionen – ein Verfahren auf Basis von Straßenmessungen Bestandteil der Typgenehmigung wird.