Umwelt- und Energie-Report hat  am vergangenen Freitag, 23. August dem Pressechef des dänischen Energie-Ministeriums, Jesper Caruso  quasi vorgehalten, immer wieder berichteten wir zwar  über den Weiterbau der Gaspipeline  Nord-Stream 2 von Russland durch die Ostsee direkt nach Deutschland.  Dabei müssten wir aber auch immer wieder darauf verweisen,  dass Dänemark seine Genehmigung für die Durchleitung der Gas-Pipeline Nord-Stream 2 durch seine Gewässer noch nicht erteilt hat. Deutschland stehe hinter dem Projekt, um im Kontext des Klimawandels eine gezielte Energiewende zu schaffen. Die Antworten haben wir kurz darauf von Caruso und auch vom Pressechef der eingeschalteten Dänischen Energie-Agentur (DEA), Ture, Falbe-Hansen, erhalten (Wir berichten heute an derer Stelle darüber, s. unten) Wir haben nach Erhalt der Antworten aber auch die Nord-Stream 2 AG zu den Aussagen befragt. Das Antworten auf unsere gezielten Fragen  lieferte das Presseteam der AG

Das ist so nicht richtig ...
Das ist so nicht korrekt …

Frage: Die Gaspipeline Nord-Stream 2 soll von Russland durch die Ostsee, auch durch dänische Hoheitsgewässer  direkt nach Deutschland geführt werden. Nach unseren Informationen hat die dänische Energieagentur  (DEA) das Unternehmen Nord Stream 2 AG gebeten, für die Fortführung der Gaspipeline Nord-Stream 2, die schon zu weiten Teilen fertiggestellt ist,  einen Genehmigungsantrag mit einer dazu gehörigen Umweltverträglichkeitsprüfung  für eine Strecke südöstlich von Bornholm einzureichen.  Warum tut Ihre AG das nicht?

 

Antwort: Das ist so nicht korrekt. Nord Stream 2 hat zwei anhängige Anträge und damit verbundene UVPs – einen für eine im August 2018 eingereichte Route nordwestlich von Bornholm und einen weiteren für eine im April 2019 eingereichte Route südöstlich von Bornholm. Das Bearbeitungsverfahren für den Antrag auf die Route nordwestlich von Bornholm ist abgeschlossen und hat gezeigt, dass alle technischen und ökologischen Voraussetzungen erfüllt sind und eine Zustimmung zur Route gemäß dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) erteilt werden kann.

Der Antrag für die Route südöstlich von Bornholm wird noch bearbeitet, aber das Konsultationsverfahren hat bisher keine wesentlichen ökologischen und technischen Bedenken ergeben. Nord Stream 2 wird weiterhin konstruktiv mit den dänischen Behörden zusammenarbeiten, um die zeitnahe Genehmigung einer Route auf dem Festlandsockel sicherzustellen.

Hier noch zum besseren Verständnis der komplexen Materie die Chronologie des Genehmigungsverfahrens in Dänemark:

 Im April 2017 beantragte Nord Stream 2 einen Routenverlauf auf der Grundlage der von den dänischen Behörden erhaltenen Leitlinien für die bestehende Nord Stream-Pipeline – diese Basisroute durchquert die Hoheitsgewässer südlich von Bornholm.

Im Januar 2018 trat das geänderte dänische Festlandsockelgesetz in Kraft, rückwirkend nur für das Projekt Nord Stream 2. Das Gesetz gibt dem dänischen Außenminister das Recht, aus politischen Gründen ein Veto gegen Infrastrukturprojekte einzulegen, die durch Hoheitsgewässer führen. Das Außenministerium hat eine solche Entscheidung in über 18 Monaten nicht getroffen. Die Nord Stream 2 AG hat keinerlei Antwort erhalten.

Im August 2018, nach acht Monaten ohne Hinweis auf den Zeitpunkt der Empfehlung des

"...auf der Grundlage der von den dänischen Behörden erhaltenen Leitlinien für die bestehende Nord Stream-Pipeline ...; bild Wolfgang Scheible
“…auf der Grundlage der von den dänischen Behörden erhaltenen Leitlinien für die bestehende Nord Stream-Pipeline …; bild Wolfgang Scheible

Außenministers, sah sich Nord Stream 2 daher gezwungen, eine zweite, alternative Route außerhalb der dänischen Hoheitsgewässer nordwestlich von Bornholm durch die dänische ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) zu beantragen.

Im März 2019 haben sowohl das Genehmigungsverfahren zur Basisroute als auch das zur Nordwest-Route, zu denen auch Konsultationen mit der Öffentlichkeit und den zuständigen Behörden im In- und Ausland gehörten (das so genannte Espoo-Verfahren), gezeigt, dass alle technischen und ökologischen Voraussetzungen erfüllt sind und für beide Routen eine Genehmigung erteilt werden kann.

Am 26. März 2019 forderte die dänische Energieagentur (DEA) Nord Stream 2 auf, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und einen entsprechenden Antrag für eine dritte Route, die südöstliche Route in der dänischen AWZ einzureichen, und wies darauf hin, dass Nord Stream 2 keine Entscheidung über den anhängigen Antrag für die Nordwest-Route in der dänischen AWZ erhalten würde, bevor ein Antrag für diese dritte Route eingereicht sei.

Am 15. April 2019 hat Nord Stream 2 einen dritten Antrag und eine UVP eingereicht.

Am 17. April 2019 hat Nord Stream 2 bei der für Energierecht zuständigen Beschwerdekammer Dänemarks Einspruch gegen die Entscheidung der DEA vom 26. März 2019 eingereicht. In dem Einspruch wird vorgebracht, dass die Entscheidung rechtswidrig sei (auf Dänisch „ugyldig“). Daher muss die Entscheidung aufgehoben werden, so dass die DEA unverzüglich mit der Erteilung einer Genehmigung für die Nordwest-Route für Nord Stream 2 in der dänischen AWZ fortfahren kann.

Am 28. Juni 2019 teilte Nord-Stream 2 der DEA mit, dass sie den Antrag auf die Route durch die dänischen Hoheitsgewässer 2017 zurückziehen werde. Dieser Schritt war notwendig, da die dänische Regierung in den zwei Jahren seit der Antragstellung keinen Hinweis auf eine Entscheidungsfindung gegeben hat. Allerdings benötigen Nord Stream 2 sowie sein Anteilseigner und seine Finanzinvestoren Rechtssicherheit und den Schutz legitimer Erwartungen, was einen transparenten und berechenbaren Entscheidungsprozess einschließt, insbesondere vor dem Hintergrund der fortgeschrittenen Bautätigkeit in den Gewässern der vier anderen Länder, durch die die Pipeline verläuft.

Am 28. Juni 2019 teilte Nord-Stream 2 der DEA mit...
Am 28. Juni 2019 teilte Nord-Stream 2 der DEA mit…

Frage: Die dänische DEA argumentiert, dass eine Südostroute auf dem Festlandsockel angemessener ist als die Nordwestroute, basierend auf einer Reihe von Umwelt- und Sicherheitsparametern wie Auswirkungen auf die Schifffahrt und Natura 2000-Gebiete. Können Sie das nachvollziehen?

Antwort: Nein. Das Bearbeitungsverfahren für den Antrag auf die Route nordwestlich von Bornholm ist abgeschlossen und hat gezeigt, dass alle technischen und ökologischen Voraussetzungen erfüllt sind und eine Zustimmung zur Route gemäß dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) erteilt werden kann.

Frage: Wenn nicht, warum nicht und warum haben Sie im August 2018 stattdessen  einen  Antrag und eine UVP für eine alternative nordwestlich Route von Bornholm eingereicht. Warum, wenn Kopenhagen, sprich die dänische DEA, eine andere Route vorschlägt?

Antwort: Das Bearbeitungsverfahren für den Antrag auf die Route nordwestlich von Bornholm ist abgeschlossen und hat gezeigt, dass alle technischen und ökologischen Voraussetzungen erfüllt sind und eine Zustimmung zur Route gemäß dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) erteilt werden kann.

Zudem war zum Zeitpunkt der Beantragung der Route nordwestlich von Bornholm die Grenzstreitigkeit bzgl. des korrekten Grenzverlaufs zwischen der dänischen und der polnischen AWZ südlich von Bornholm nicht geklärt. Nach Informationen der DEA wurde ein Abkommen zwischen den beiden Ländern von beiden Parteien ratifiziert, welches am 28. Juni 2019 in Kraft getreten ist.

Frage: Dänemark hat bisher den Weiterbau der Pipeline aus den angeführten und auch aus anderen Gründen wohl  gestoppt, wie wir beschrieben haben.  Die Verzögerungen kosten nach unseren Informationen unter Umständen bis zu 600 Mio Euro und mehr. Wer zahlt das?

Antwort: Das ist so nicht korrekt. Inzwischen wurden mehr 1.850 Kilometer der Nord Stream 2-Pipeline durch die Ostsee in russischen, finnischen, schwedischen und deutschen Gewässern verlegt. Dies entspricht rund 75 Prozent der Gesamtlänge der beiden Pipelinestränge. Die Nord Stream 2 AG fährt mit der Umsetzung des restlichen Viertels des Projektes fort.

Die Rohrverlegung beider Stränge der Pipeline wurde bereits in deutschen Hoheitsgewässern und finnischen Gewässern fertiggestellt. Zurzeit wird in russischen Gewässern verlegt. An den Anlandestationen in Deutschland und Russland sind die Bauarbeiten bereits fortgeschritten.

Alle benötigten Rohre des Pipelinesystems wurden mit Beton ummantelt. Die Logistikaktivitäten nähern sich dem Abschluss. In Hanko, Finnland und Karlshamn, Schweden, wurden diesen Sommer die letzten Rohre auf Pipeline-Verlegeschiffe verladen. Die Lagerung und Logistik an den Logistikknotenpunkten in Kotka, Finnland und Mukran, Deutschland, wird fortgeführt.

Im Frühjahr 2019 informierte Nord Stream 2 die dänische Energiebehörde über die möglichen Auswirkungen von Verzögerungen auf die Kosten und den Projektplan. Konkrete Zahlen, die in den letzten Wochen von mehreren Medien erwähnt wurden, können wir jedoch nicht bestätigen. Wir können jedoch keine zusätzlichen Kosten beziffern, da die endgültigen Folgen vom Zeitpunkt der Genehmigungsentscheidung durch die zuständigen dänischen Behörden abhängen.

"...eine Verzögerung stärker auf die europäischen Verbraucher auswirken, Aktueller Routenverlauf von Nord-Stream und alternative Anlandungen usw
“…eine Verzögerung wird sich  stärker auf die europäischen Verbraucher auswirken, Aktueller Routenverlauf von Nord-Stream und alternative Anlandungen usw

Darüber hinaus wird sich eine Verzögerung stärker auf die europäischen Verbraucher auswirken, die einen Aufschlag für teureres LNG zahlen müssen (ca. 20 Millionen Euro pro Tag – siehe EWI-Studie: https://www.ewi.uni-koeln.de/cms/wp-content/uploads/2017/09/EWI-1163-17-Studie-Impacts-of-Nord-Stream-2-web.compressed.pdf).

Frage: Wir haben bei der dänischen Energie-Agentur ( DEA) angefragt wie es weitergehen kann und soll. Wir erhielten gestern, Montag 26. August, die Antwort: Die dänische Energieagentur gehe bewerte nun  den Antrag Ihrer AG. Wie lange dieser Vorgang dauern wird, lasse sich derzeit nicht abschätzen. Dies hänge unter anderem von möglichen weiteren Konsultationen mit Ländern im Zusammenhang mit der Espoo-Konvention ab. Von der Espoo-Konvention sind in diesem Fall ja wohl  in jedem Fall  Finnland, Schweden und Deutschland betroffen? Kann der Konsultationsprozess noch dauern. Oder  verzögert Dänemark den Genehmigungsprozess aus Ihrer Sicht gewollt?

Antwort: Wir möchten die Antwort der DEA nicht weiter kommentieren. Bei Rückfragen dazu wenden Sie sich bitte an die Behörde.
Nord Stream 2 wird weiterhin konstruktiv mit den dänischen Behörden zusammenarbeiten, um die zeitnahe Genehmigung einer Route auf dem Festlandsockel sicherzustellen.

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht:“Die dänische Energie-Agentur  hat das Unternehmen Nord-Stream 2 AG gebeten …”