Bislang spielen Aspekte der Kreislaufwirtschaft im Rahmen der Klimaschutzberatungen der Bundesregierung keine Rolle, konstatierte gestern, Donnerstag, 19. September, die Deutsche Umwelthilfe (DUH).  und forderte zugleich , anlässlich der Sitzung des Klimakabinetts am heutigen  Freitag, 20. September,  dass der Bereich Kreislaufwirtschaft im Klimaschutzpaket ausreichend berücksichtigt wird. „Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz gehören zusammen“, konstatierte die Stellvertretende DUH- Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

" Durch die Vermeidung unnötiger Abfälle,...,.. .".;Barbara Metz
” Durch die Vermeidung unnötiger Abfälle…..”;  Barbara Metz

Durch die Vermeidung unnötiger Abfälle, die Wiederverwendung von Verpackungen und Produkten sowie Recycling können jährlich Millionen Tonnen des klimaschädlichen Gases CO2 eingespart werden. Eine Verbesserung der getrennten Wertstoffsammlung, etwa bei Bioabfällen, kann, aus Sicht der DUH,  das Klima ebenso massiv entlasten, wie die der Stopp unsachgemäßer Entsorgungspraktiken bei FCKW-haltigen Kühlgeräten.

„Es ist völlig unverständlich, dass die Kreislaufwirtschaft in den politischen Planungen zum Klimaschutz praktisch keine Rolle spielt. wundert sich Barbara Metz. Dabei bieten Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling ein enormes Klimaentlastungspotential, ohne, dass zusätzliche Kosten entstehen.“ Wenn auf unnötige Verpackungen verzichtet werde, würden Kosten vermieden und gleichzeitig das Klima entlastet. Durch die Wiederverwendung und das Recycling werden dann die mit der Rohstoffgewinnung verbundenen CO2-Emissionen vermieden und wertvolle Produkte und Werkstoffe erhalten.

Um die Klimaziele zu erreichen, ist es aus Sicht der DUH unverzichtbar insbesondere Vermeidungsziele für Restabfall und Verpackungen, die Umsetzung der gesetzlichen Quote für Mehrweggetränkeverpackungen, sowie die Einführung weiterer Wiederverwendungsquoten für Verpackungen und Produktgruppen festzulegen. Ebenso die Verbesserung der getrennten Wertstoffsammlung – insbesondere des Bioabfalls ¬– und die verbindliche Festlegung des Einsatzes von Recyclingmaterialien.