Heute, Mittwoch, 16. Oktober, beginnt , um 10.00 Uhr im Rathaus (Ratssaal) der Stadt Philippsburg, Rote-Tor-Str. 6-10 der Erörterungstermin zum  Genehmigungsverfahren zur 2. Abbaugenehmigung (AG) für den älteren AKW-Block 1 in Philippsburg, der 2011 – nach der Atomkatastrophe in Fukushima – endgültig abgeschaltet wurde.

Unzureichende Behandlung von Störfallen,
Unzureichende Behandlung   von Störfallen, Atomkraftwerk-Philippsburg.

Im April des Jahres hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) im beim Umweltministerium in Stuttgart fristgerecht Einwendungen gemäß § 7 Absatz 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) eingereicht. Falls erforderlich, soll die Erörterung am 17. Oktober fortgesetzt werden.

In seinen schriftlich eingereichten Einwendungen führt der BBU u. a. folgende Kritikpunkte an: Unzureichende Behandlung von Störfallen, Freigabe von großen Mengen radioaktiv belasteten Materials ohne Einbeziehung in die Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung, fortgesetzte Abgabe von radioaktiven Stoffen über Abluft und Abwasser, nicht ausreichende Konkretisierung der vorgesehenen Maßnahmen, bisher nicht vorgelegte radiologische Charakterisierung und Unklarheit über die weiterhin geltenden Genehmigungen für das AKW.

Der jetzt für heute, Mittwoch ,16.Oktober, angekündigte Erörterungstermin könnte- laut BBU –  der letzte sein, der zum Abbau eines Atomkraftwerks in Baden-Württemberg stattfindet. Zu den abgeschalteten Blöcken in Obrigheim, Neckarwestheim und Philippsburg sind bereits Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen erteilt, zu den noch in Betrieb befindlichen Blöcken in Neckarwestheim und Philippsburg hat eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung für Stilllegung und Abbau stattgefunden, aus Sicht des BBU zu früh. Daher fordert der BBU für diese Großprojekte mindestens eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung nach der Abschaltung der beiden AKW-Blöcke. Für Block 2 in Philippsburg steht die Abschaltung zum Ende dieses Jahres an, für Block 2 in Neckarwestheim spätestens zum 31.12.2022. Aus Sicherheitsgründen fordert der BBU für beide Blöcke die sofortige Stilllegung. Dabei verweist der Verband besonders auf die aktuellen Sicherheitsprobleme im Innersten des Reaktors Neckarwestheim 2 (Risse in Heizrohren der Dampferzeuger).

Der BBU wendet sich ausdrücklich auch gegen die Freigabe und Herausgabe der beim Abbau des AKW Philippsburg anfallenden Massen, die durch ihre radioaktive Belastung eine Gefährdung von Menschen und Umwelt darstellen würden. Der BBU fordert, diese Materialien am AKW-Standort aufzubewahren, bis ein Konzept erarbeitet worden ist, das eine Verteilung in die Umwelt verhindert. Diese Forderung des BBU gilt für die insgesamt in Deutschland anfallenden Massen aus dem Abbau von Atomanlagen.