Bei der Regierungspressekonferenz am vergangenen Montag, 21. Oktober, spielte auch die  Verfassungsmäßigkeit des vorliegenden Emissionshandelsgesetzes eine wichtige Rolle. Ein Journalistenkollege wollte vom Sprecher des Bundesumweltministeriums (BMU) Stephan Gabriel Haufe  und vom Sprecher des Justizministeriums (BMJV) Piotr Malachowski  wissen:

Wir legen ja unseren Gesetzentwurf erst noch vor
“Wir legen ja unseren Gesetzentwurf erst noch vor… ; Stephan Gabriel Haufe, Bild Sascha Hilgers

Frage: „Es liegt ja jetzt der Referentenentwurf des Emissionshandelsgesetzes vor, mit dem der nationale Emissionshandel im Bereich Verkehr und Heizen eingeführt werden soll. Diverse namhafte Juristen haben Zweifel daran angemeldet, dass das Ganze verfassungsgemäß ist wegen des Emissionshandels zum Festpreis, vergleichbar Steuerschöpfungsrecht usw.

In dem Gesetzentwurf steht jetzt der schöne Satz: „Es ist verfassungsgemäß.“ Aber er wird nicht weiter erläutert oder begründet. Mich würde vom BMU interessieren, warum Sie diese Befürchtung von juristischer Seite für unbegründet halten. Vom Justizministerium würde ich gern wissen, ob Sie diese Zweifel kennen und teilen.

BMU-Sprecher Haufe versuchte zu beruhigen: „Wir legen ja unseren Gesetzentwurf erst noch vor. Er ist momentan in der Verbändeanhörung. Der Gesetzentwurf muss demnächst durchs Bundeskabinett. Dann legen wir ihn vor, natürlich auch mit der gemäßen Prüfung zur Verfassungsmäßigkeit.“ Und dann erklärte er weiter: „

Es gibt ja eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit seitens des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Emissionshandels. Dort hat das Bundesverfassungsgericht 2018 entschieden, dass die staatlichen Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten im Emissionshandel mit den Vorgaben der Finanzverfassung Deutschlands vereinbar sind. Daran orientieren wir uns.

Heftiges Frage und Antwortgefecht zur Verfassungsmäßigkeit des Emissionshandelssystems  ...Regierungspressekonferenz, bild Henning Schacht
Heftiges Frage und Antwortgefecht zur Verfassungsmäßigkeit des Emissionshandelssystems während der …Regierungspressekonferenz, bild Henning Schacht

Es ergibt sich nach diesem Urteil auch eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes, nämlich für die Bundesregierung auf Grundlage der Gesetze zur Luftreinhaltung eine CO₂-Bepreisung vorzunehmen. Eine zusätzliche CO₂-Bepreisung ist zudem auch innerhalb der Europäischen Union gesetzeskonform. Andere Länder machen das ja auch. Auch daran orientieren wir uns. Deswegen sind wir hier sicher, eine Form einer Abgabe und nicht einer Steuer vorzulegen.“

Haufe verwies den Journalistenkollegen dann darauf: „Sie zitieren jetzt aus einem Dokument in einem Entwurfsstadium, für das noch keine Begründung da ist. Ich weise noch einmal darauf hin, dass wir noch keinen endgültigen Gesetzestext vorgelegt haben, der auch noch nicht im Bundeskabinett beschlossen ist. Wenn es jetzt Äußerungen rechtlicher Art gibt, dann ist das gut….!“, schloss er.

Während der Sprecher der Bundesjustizministerin anschließend darauf verwies, dass er grundsätzlich dem von Haufe Vorgetragenen nichts hinzuzufügen habe erklärte Haufe anschließend noch:

Haufe: Ich kann noch einmal auf das hinweisen, was wir bereits veröffentlicht haben und was vom Bundeskabinett beschlossen worden ist, nämlich die Eckpunkte zum nationalen Emissionshandel. Das ist ja letzte Woche passiert. Wenn Sie in die Eckpunkte schauen, dann steht ja auch darin, dass überprüft wird, wie das nationale Emissionshandelssystem mittelfristig in ein europäisches Emissionshandelssystem überführt wird. Das heißt, damit das funktioniert, müssen wir ja eine entsprechende Konformität mit dem existierenden EU-Emissionshandelssystem herstellen. Das heißt, es ist natürlich unsere Pflicht und auch unsere Maßgabe, bei dem Gesetz eine Verfassungskonformität herzustellen, damit dieser Punkt am Ende funktionieren kann.“