Mit einer 18-Punkte umfassenden Aufgabenliste will Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier  die stockende Genehmigungsvergabe für Windenergie an Land wieder beschleunigen und „…den deutschen Markt wiederbeleben“ , urteilt Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie, nach Bekanntwerden der Liste am vergangenen Montag, 07. Oktober.

"... den deutschen Markt wiederbeleben..." ..."; Peter Altmaier, bild steffen kugler
“… den deutschen Markt wiederbeleben…” …”; Peter Altmaier, bild steffen kugler

Zuvor hatte der Verband Klage geführt die neueste Fassung des Arbeitsdokuments Klimaschutzprogramm 2030, weise aus Sicht des BWE, „  nachdem hinter den Kulissen“daran gearbeitet wurde“, deutlich veränderte Ausbauziele für Windenergie an Land aus. Albers urteilte: „Mit derartig geringen Ausbauraten für Windenergie an Land gibt die Bundesregierung die Erreichung der Klimaschutzziele 2030 faktisch bereits heute auf…!“(Wir haben berichtet, s. unten)

Einen Monat nach dem „Windgipfel“ hat Altmaier zwar  die  Aufgabenliste zur Steigerung von Akzeptanz und Rechtssicherheit für Windenergie an Land vorgelegt. Noch ist aber sehr unklar wie sie den Weg in das Klimaschutzgesetz  finden kann und die übrigen Klimaschutzmaßnahmen eingepasst wird. Das hat das BMWI auch bisher selbst nicht deutlich dargestellt.

Die Veröffentlichung der Aufgabenliste erfolgt parallel zur Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes und des Klimaschutzprogramms 2030, durch die eine Fülle von klima- und energiepolitischen Gesetzgebungsprozessen angestoßen werden.

Das Altmaier-Papier enthält Maßnahmen und benennt die jeweils federführenden Ressorts der

...dass die Stärkung der Windenergie an Land eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern ist....Foto: Sascha Ditscher/evm
…dass die Stärkung der Windenergie an Land eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern ist….Foto: Sascha Ditscher/evm

Bundesregierung, die für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen verantwortlich sind beziehungsweise stellt dar, wo auch die Länder zu beteiligen sind, heißt es in einer Erklärung des BMWI zum Papier. Altmaier ist sich aber sicher: „ Die Vielfalt der Maßnahmen und Akteure zeigt, dass die Stärkung der Windenergie an Land eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern ist. So geht es beispielsweise um die technische Umsetzung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen, damit das nächtliche Dauerblinken ein Ende hat.“ Und er verweist darauf, dass  dafür ist eine technische Verordnung in Federführung des Bundesverkehrsministeriums anzupassen ist , wobei auch die Länder zustimmen müssen. Zum anderen brauche es mehr Klarheit bei der behördlichen Anwendung des Arten- und Naturschutzrechts, „…für das das Bundesumweltministerium zuständig ist.“

Und dann verweist der Minister in seinem begleitenden Statement daraufhin, dass das BMWI ja nur „…zuständig ist  für gesetzliche Anpassungen zur besseren Synchronisierung des Erneuerbaren-Ausbaus mit dem  Netzausbau. Die Länder sind vor allem bei der Ausweisung von Flächen und der zügigen Durchführung der Genehmigungsverfahren gefordert.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Klagen: “deutlich veränderte Ausbauziele für Windenergie …”