Das Bundes-Klimaschutzgesetz ist gestern, Mittwoch 18. Dezember, einen Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt, in Kraft getreten. Das gab das Bundesumweltministerium (BMU) in einem gesonderten Statement gestern bekannt.

“Ab jetzt sind alle Ministerien Klimaschutzministerien.”; Svenja Schulze, bild bundesrg. …………. auch das von ….

Damit werden die Klimaschutzziele und die Klimaneutralität 2050 gesetzlich verankert und als Zwischenschritt bis 2030 die Verminderung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 festgeschrieben. Das Klimaschutzgesetz schreibt zum ersten Mal verbindlich vor, wie viel CO2 jeder Bereich in jedem Jahr ausstoßen darf und legt damit jährliche Minderungspflichten für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall bis zum Jahr 2030 fest. Ein Überprüfungs- und Nachsteuerungsmechanismus verpflichtet bei Zielverfehlung zur Auflage eines Sofortprogramms mit Maßnahmen, die den jeweiligen Sektor wieder auf Kurs bringen.

“Mit dem Klimaschutzgesetz sind wir das erste Land weltweit, das sich einen derart verbindlichen Fahrplan in Richtung Treibhausgasneutralität gegeben hat“, zeigte sich Bundesumweltministerin Svenja Schulze euphorisch.   In dem Gesetz sieht die Ministerin nach eigener Darstellung „… auch eine Antwort auf die Versäumnisse der Vergangenheit. Es nimmt diejenigen in die Pflicht, die für Energiewende, Verkehrswende, Wärmewende und Agrarwende verantwortlich sind.“

Ab jetzt sind alle Ministerien Klimaschutzministerien, konstatiert Schulze.  Das Gesetz überwacht regelmäßig, ob sie ihre Hausaufgaben erfüllt haben oder immer noch zu viel CO2 ausstoßen und dann mit Sofortmaßnahmen nachsteuern müssen. „Es bringt unser Land auf den Kurs eines treibhausgasneutralen Deutschlands bis 2050. Kurz gesagt: Klimaschutz wird jetzt Gesetz, wird verbindlich. Das ist ein

wichtiger Fortschritt gegenüber der bisherigen Situation, die zum Reißen des 2020-Ziels geführt hat”, so die Ministerin.

Das Klimaschutzgesetz verpflichtet die zuständigen Ministerien der Bundesregierung dazu, die

 ...Andy Andreas Scheuer, bild steffen kugler
Andy Andreas Scheuer, bild steffen kugler

notwendigen Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral aufzustellen und mit den Ländern eng zusammenzuarbeiten. Die Bundesregierung und der Bundestag werden dabei von einem unabhängigen Expertenrat unterstützt, deren Mitglieder im kommenden Jahr von der Bundesregierung benannt werden.

Am selben Tag verkündete Schulze im Zusammenhang mit der Bekanntgabe, dass das Klimagesetz jetzt Gesetzeskraft hat: „Die Bundesregierung gleicht die Treibhausgasemissionen ihrer Dienstreisen vollständig aus. Dabei werden die Emissionen der Pkw-Fahrten und Flugreisen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von insgesamt 116 Ministerien und Bundesbehörden ermittelt und durch anspruchsvolle internationale Klimaschutzprojekte kompensiert. Das Umweltbundesamt (UBA) hat für alle 2018 angefallenen Dienstreisen und -fahrten Emissionsminderungsgutschriften in Höhe von rund 300.000 Tonnen Kohlendioxid (CO2) erworben. Die Kosten für die Kompensation belaufen sich auf insgesamt 1,7 Millionen Euro.“