Der Bundesrat sieht Änderungsbedarf am Gesetzentwurf zum Kohleausstieg, der das Ende der Kohleverstromung in Deutschland bis zum Jahr 2038 regeln soll. Ausdrücklich betont er in seiner am vergangenen Freitag, 13. März, beschlossenen Stellungnahme, dass die Stilllegung der Kohlewerke sozialverträglich sein muss.

Bundesrat: die Stilllegung der Kohlewerke sozialverträglich sein ... ... ... .bild frank bräuer
Bundesrat: die Stilllegung der Kohlewerke  muss sozialverträglich sein … … … .bild frank bräuer

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke betonte am Rande der Sitzung: „Das Gesetz zum Kohleausstieg ist entscheidend auf dem weiteren Weg der Energiewende.“ Aber er forderte zugleich: „ Es muss im Bundestag endlich zusammen mit dem Strukturstärkungsgesetz, das dort bereits seit November vergangenen Jahres vorliegt, endlich  beschlossen werden.“ Wir haben gestern, Montag, 16. März berichtet, (s. unten).

Zur Sozialverträglichkeit der Stilllegung der Kohlekraftwerke wurde im Bundesrat gefordert, der Anspruch auf Anpassungsgeld zur Entschädigung älterer Beschäftigter im Tagebau oder in Kohlekraftwerk sollte nach Ansicht der Länder erweitert werden: Die Unterstützung müsse beispielsweise auch denjenigen zu Gute kommen, die in der Verwaltung betroffener Unternehmen gearbeitet haben. Außerdem sollten nicht Anpassungsgeld-fähige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Weiterqualifizierung und Umschulung erhalten. Sicherzustellen sei auch, dass die sozialen und ökonomischen Standards aller Beschäftigten in der Steinkohlewirtschaft umfassend und in jeder Phase des Ausstiegsprozesses abgesichert sind.

Weiter warnte der Bundesrat vor zusätzlichen Belastungen der Stromverbraucher: Diese seien unbedingt zu vermeiden. An die Bundesregierung appelliert er, die beabsichtigten Regelungen zur Strompreisentlastung nachzubessern. Dabei solle sie verbindlich festlegen, wann und in welcher Höhe es zu Strompreisentlastungen kommt.

Die Länder hoben zugleich hervor, dass der Kohleausstieg zwingend mit dem Ausbau erneuerbaren Energien einhergehen muss. Dringend erforderlich sei es deshalb, die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Solarbranche zu verbessern. Dazu gehöre in jedem Fall, den 52-GW-Deckel abzuschaffen wofür sie sich  bereits im vergangenen Jahr ausgesprochen hatten.