Die Bundesregierung hat am vergangenen Mittwoch, 11. März,  einen Entwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes beschlossen. Der von Bundesumweltministerin Svenja Schulze vorgelegte Gesetzentwurf soll die Nitratbelastung der Gewässer reduzieren.

Wer überprüft die Einhaltung der Fünf-Meter -Zone ...!bild wwf
Wer überprüft die Einhaltung der Fünf-Meter -Zone …!bild wwf

Für landwirtschaftlich genutzte Flächen, die an Gewässer angrenzen und eine Hangneigung von durchschnittlich mindestens fünf Prozent aufweisen, wird in einem Bereich von fünf Metern an den Ufern eine verpflichtende Begrünung vorgeschrieben. Dies soll verhindern, dass Düngemittel in die Gewässer geschwemmt werden. Die begrünten Flächen können anderweitig genutzt werden, etwa als Weideflächen.

Das Gesetz dient zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. Juni 2018 im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen einer unzureichenden Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Das neue Bundesgesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, der am 3. April parallel zur Düngeverordnung darüber entscheiden soll. Das Bundesumweltministerium  (BMU) geht davon aus, dass die Kommission von einer Zweitklage und damit verbundenen Zwangsgeldern gegen Deutschland absehen könnte, wenn beide Vorhaben bis dahin beschlossen würden.

In dem Gesetzentwurf ist allerdings nicht festgehalten wer die Einhaltung der Fünf- Meter-Grenze überprüft. Und auch nicht wie verhindert werden soll und kann, dass stärkerer Regenfall dennoch, gerade bei Hanglage, dafür sorgt, dass die Flächen ausgeschwemmt und die Düngung wiederum bis zu den Gewässern angeschwemmt wird.