Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zeigte sich ebenso wie der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) enttäuscht (s. unten) angesichts des Beschlusses der Bundesregierung, die Änderungsvorschläge der Länder am Kohleausstiegsgesetz weitestgehend abzulehnen.

". .Die Bundesregierung ignoriert leider weiterhin die berechtigten Sorgen der Energiebranche   ... " Kerstin Andreae
“. .Die Bundesregierung ignoriert leider weiterhin die berechtigten Sorgen der Energiebranche … ” Kerstin Andreae

In getrennten Stellungnahmen erklärte der BDEW: „Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vom 13. März 2020 viele Forderungen der Energiebranche bezüglich Ausgestaltung der Entschädigungszahlungen für Steinkohle-Kraftwerke und verbesserter Anreize für den Brennstoffwechsel in KWK-Anlagen unterstützt.“

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, kommentierte nun die weitestgehende Absage der Bundesregierung so : „Die Bundesregierung ignoriert leider weiterhin die berechtigten Sorgen der Energiebranche.“ Dabei gehe es um die Wahrung rechtstaatlicher Grundsätze, einen erfolgreichen Kohleausstieg, die Wahrung der Versorgungssicherheit sowie darum, die Unternehmen und deren Eigner nicht in finanzielle Schieflagen zu bringen. „Das“, so Andreae  „betrifft nicht zuletzt viele Kommunen, denen im Zuge der Corona-Krise ohnehin neue Lasten drohen. Dass die Bundesregierung auch nach so umfangreichen Diskussionen weiterhin keine Bereitschaft für die notwendigen Korrekturen zeigt, ist uns unverständlich.“

Es ist insbesondere nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung nicht bereit ist, die geforderte Sonderregelung für jüngere Steinkohlekraftwerke umzusetzen. Eine solche Sonderregelung hat nicht nur der Bundesrat gefordert, sondern auch die Kommission “Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung” (KWSB) in ihrem Abschlussbericht an die Bundesregierung empfohlen.”

Da es sich bei 85 Prozent der im Rahmen des Kohleausstiegs stillzulegenden Steinkohlekraftwerke um Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) handelt, sind insbesondere auch die Änderungen entscheidend, die das Kohleausstiegsgesetz im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) vornimmt. Diese sind bislang im Kabinettsentwurf zum KAG völlig unzureichend ausgestaltet und würden den für eine sichere Stromversorgung notwendigen Ersatzneubau von Erdgas-KWK-Anlagen nicht annähernd anreizen.

Der BDEW appelliert daher an den Deutschen Bundestag, die Vorschläge von Ländern und Energiebranche im weiteren Verfahren aufzugreifen. Andreae: „Der Umbau der Energieversorgung – weg von Kohle, hin zu Erneuerbaren Energien und Gas – ist nach wie vor sinnvoll und notwendig, auch konjunkturpolitisch. Wir fordern daher den Gesetzgeber dazu auf, möglichst schnell die notwendigen Rahmenbedingungen zu setzen und der Wirtschaft Sicherheit für die notwendigen Investitionen zu bieten.“