Mit Urteilen vom 17. Mai 2018 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg  die Gültigkeit der Beschränkungen fest, die 2013 auf EU-Ebene für die Insektizide Clothianidin,

...Gefahren für Bienen ...
…Gefahren für Bienen …

Thiamethoxam und Imidacloprid wegen der von diesen ausgehenden Gefahren für Bienen eingeführt worden sind.

Die gegen diese Beschränkungen von Bayer und Syngenta erhobenen Klagen wies das Gericht in vollem Umfang ab. Gegen das ihn betreffende Urteil hat der Bayer-Konzern (der Clothianidin und Imidacloprid herstellt) Rechtsmittel beim Gerichthof eingelegt. Gestern, Mittwoch 03. Juni,   fand beim EuGH die mündliche Verhandlung statt Wir halten Sie auf dem Laufenden.