Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung stellt das Bundesumweltministerium (BMU) den Kommunen zusätzlich 100 Millionen Euro für Klimaschutz zur Verfügung, zum Beispiel für die Förderung des Radverkehrs und kommunale Klimaschutz-Modellprojekte.

Für finanzschwache Kommunen ist unter bestimmten Bedingungen eine Vollfinanzierung ihrer Klimaschutzmaßnahmen möglich, erklärte das BMU am vergangenen Montag, 27. Juli und verwies zugleich darauf, dass der Kreis der Kommunen, die Gelder beantragen können, auch noch erweitert werden soll. Die zusätzlichen Fördergelder können ab dem 1. August 2020 abgerufen werden.

 "Die Corona-Krise darf den Klimaschutz nicht ausbremsen...; U+EPointer
“Die Corona-Krise darf den Klimaschutz nicht ausbremsen…; U+EPointer

. Kommunen treiben den Klimaschutz in Deutschland maßgeblich voran“, erläuterte  Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth den Hintergrund der neuen Förderung. Da  sie die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie in den nächsten Jahren stark zu spüren bekämen will auch das BMU  verhindern, dass notwendige Zukunftsinvestitionen vor Ort aufgrund knapper Kassen nicht getätigt werden. „Deshalb verändern wir einen wesentlichen Fördergrundsatz und machen sogar die Vollfinanzierung für bestimmte Klimaschutzmaßnahmen möglich. Von den Änderungen werden auch diejenigen Kommunen profitieren, die erst durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage gerückt sind. Jetzt gilt es, die Zukunft sozial und ökologisch zu gestalten”, erklärte Flasbarth die überraschende Förderwende.

Die Bundesregierung  stellt also nun im Zeitraum zwischen dem 1. August 2020 und dem 31. Dezember 2021 zusätzliche 100 Millionen Euro bereit und beschließt Änderungen an drei kommunalen Förderprogrammen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI):

  • In der Kommunalrichtlinie werden die Förderquoten um jeweils zehn Prozentpunkte in allen Förderschwerpunkten erhöht.
  • Die Förderquote im Förderaufruf “Klimaschutz durch Radverkehr” erhöht sich von 75 Prozent auf bis zu 80 Prozent.
  • Im Förderaufruf “Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte” ändert sich die Förderquote von 70 Prozent auf bis zu 80 Prozent.

Hiervon profitieren beispielsweise Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine, kulturelle

“Hiervon profitieren beispielsweise Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine,..;" ;Jochen Flasbarth
“…Hiervon profitieren beispielsweise Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine..;” ;Jochen Flasbarth

Einrichtungen oder Hochschulen. Der Mindesteigenanteil, den die Antragsteller selbst finanzieren müssen, wird in den genannten Förderprogrammen zeitweise abgesenkt.

Finanzschwache Kommunen werden demnach sogar bis Ende 2021 von der Pflicht, einen Eigenanteil zu leisten, befreit. Für bestimmte Ausgaben, die zuwendungsfähig sind, können sie zudem eine Finanzierung von bis zu 100 Prozent erhalten. Die Definition zu finanzschwachen Kommunen ist dahingehend erweitert worden, dass auch diejenigen Kommunen profitieren, die erst kürzlich in eine finanzielle Notlage geraten sind. Als finanzschwach gelten demnach künftig alle Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen, oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.

Die verbesserten Förderbedingungen gelten für ab dem 1. August 2020 eingehende Anträge beziehungsweise Projektskizzen. Anträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie können ganzjährig gestellt werden. Die Auswahlverfahren in den Förderaufrufen “Klimaschutz durch Radverkehr” und “Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte” sind wettbewerblich ausgestaltet und zweistufig. Projektskizzen können Antragsteller im Herbst (1. September bis 31. Oktober) und im Frühjahr (1. März bis 30. April) einreichen.