Die Bundesregierung hat am vergangenen Mittwoch, 12. August, den Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Düngeverordnung beschlossen. Die Verwaltungsvorschrift ist Bestandteil der verbesserten Umsetzung der Nitrat-Richtlinie, die Deutschland der Europäischen Kommission aufgrund einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens zugesagt hat.

Sie regelt das Verfahren zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten und von durch Phosphor eutrophierten Gebieten. In diesen Gebieten müssen Landwirtinnen und Landwirte zum Schutz von Grundwasser und Oberflächenwasser künftig strengere Düngeregelungen befolgen.

 ".... .Damit tragen wir auch dem Verursacherprinzip stärker Rechnung. .. " ; Svenja Schulze,
“….  Damit tragen wir auch dem Verursacherprinzip stärker Rechnung. .. ” ; Svenja Schulze,

“Mit der Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von Nitrat- und Phosphor-Gebieten ermöglichen wir einen besseren und einheitlichen Schutz unserer Gewässer“, kommentierte Bundesumweltministerin Svenja Schulze den Beschluss des Kabinetts.

Und weiter ist Schulze fest davon überzeugt: „Damit tragen wir auch dem Verursacherprinzip stärker Rechnung. Zusammen mit dem Anfang Mai erneut novellierten Düngerecht haben wir damit eine solide Grundlage, um die Nitratbelastung des Grundwassers und die Nährstoffbelastung von Gewässern zu verringern. Bei den Diskussionen um Düngeregeln muss man sich immer wieder vor Augen führen, dass das Trinkwasser für über zwei Drittel der Bevölkerung aus dem Grundwasser stammt. Der Grundwasserschutz hat daher große Bedeutung für unser Gemeinwohl.”

Hauptgeschäftsführer Martin Weyand, vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) warnt allerdings:

„Mit der … verabschiedeten Verwaltungsvorschrift besteht die Gefahr, dass nicht mehr die tatsächlich

".....Damit droht ein künstliches "Wegrechnen...!!!"  ,  Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer
…..Damit droht ein künstliches “Wegrechnen…!!!” , Martin Weyand,

gemessene Belastung in den roten Gebieten ausschlaggebend ist, sondern die Ergebnisse einer Modell-Betrachtung. Dabei sollen Standortfaktoren wie etwa Bodenart, Nitrateinträge, Witterungsverhältnisse mit in die Berechnung der Modellergebnisse einbezogen werden.

Diese wären dann die Grundlage für eine Entscheidung darüber, ob überhaupt weitere Minderungsmaßnahmen in roten Gebieten erfolgen sollen und nicht mehr die tatsächlich gemessene Grenzwertüberschreitung. Damit droht ein künstliches “Wegrechnen” der tatsächlichen Grenzwertüberschreitung. Dies wäre keine Strategie, die die Belastung unserer Grundwasser-Ressourcen effektiv reduziert. Diese Vorgehensweise wird auch den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie nicht gerecht.“

Die EU Kommission hatte Deutschland bereits eine Klage im Zweit- beziehungsweise Zwangsgeldverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof  (EuGH)angedroht, wenn die Ausweisung der belasteten Gebiete nicht bis zum Jahresende 2020 durch die Länder erfolgt und die Länder nicht auch weitere Gebiete nach einheitlichen Standards einbeziehen.

Diese einheitlichen Standards  sollen  nun zwar von der Verwaltungsvorschrift vorgegeben werden allerdings wird sich zeigen ob Besserungen insgesamt erreicht werden. So soll   den Ausweisungen der Nitratgebiete durch ein Mindestnetz an Grundwassermessstellen, einheitliche landwirtschaftliche Düngedaten und ein gemeinsames Modellierungsverfahren zugrunde gelegt werden . Das BMU und seine Ministerin Svenja Schulze zielen darauf  durch den Einsatz des gemeinsamen Modellierungsverfahrens und auf der Grundlage wasserwirtschaftlicher Belastungs- und der landwirtschaftlichen Düngedaten dem Verursacherprinzip deutlich stärker als bisher Rechnung zu tragen. Die Verwaltungsvorschrift bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, der sich voraussichtlich im September mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift befassen wird.