Unternehmen des öffentlichen Nah- und Regional-Personenverkehrs (ÖPNV) in Deutschland können für Ausfälle aufgrund der Coronavirus-Pandemie entschädigt werden. Die EU-Kommission hat am vergangenen  Freitag, 07.August,  nach den EU-Beihilfevorschriften eine deutsche Regelung über 6 Mrd. Euro genehmigt.

"...ÖPNV-Unternehmen .können für Ausfälle aufgrund der Coronavirus-Pandemie entschädigt werden..;  Margrethe Vestager
“…ÖPNV-Unternehmen .können für Ausfälle aufgrund der Coronavirus-Pandemie entschädigt werden…  ; Margrethe Vestager

„Die Unternehmen des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs haben auch während der Coronavirus-Pandemie wichtige Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger erbracht“,  konstatierte  die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager und bestätigte „…dank dieser 6 Mrd. Euro schweren Regelung kann Deutschland sie für die Einbußen entschädigen, die sie durch die Pandemie und die Sofortmaßnahmen zu deren Eindämmung erlitten haben!“.

„Wir arbeiten weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammen, damit nationale Unterstützungsmaßnahmen im Einklang mit den EU-Vorschriften so schnell und wirksam wie möglich eingeführt werden können“, so Vestager weiter.

Die Maßnahmen hatten  drastische Auswirkungen auf die öffentlichen Nah- und Regionalverkehrsdienste. So ist die Zahl der Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr auf Straße und Schiene um 70 Prozent bis 90 Prozent zurückgegangen, sodass die Einnahmen stark eingebrochen sind. Zugleich mussten die Verkehrsunternehmen die Nah- und Regional-Personenverkehrsdienste aber weiterhin in ausreichender Taktzeit anbieten, um die Mobilität von Menschen ohne Zugang zu anderen Verkehrsmitteln, darunter auch systemrelevante Arbeitskräfte wie Angehörige der Gesundheitsberufe, zu gewährleisten.

Verschärft wurde die Situation noch durch die zusätzlichen Kosten, die den Verkehrsunternehmen durch die Eindämmungsmaßnahmen entstanden sind, etwa durch strengere Gesundheits- und

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Hygieneauflagen. All dies hat zu schwerwiegenden Liquiditätsproblemen geführt, die zahlreiche Verkehrsunternehmen letztlich vom Markt drängen könnten, heißt es in der Stellungnahme der EU-Kommission.

Durch die deutsche Regelung soll jeder Betreiber öffentlicher Nah- und Regionalverkehrsdienste einen Ausgleich für die Schäden erhalten, die er bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen aufgrund des Virusausbruchs und der daran anschließenden Eindämmungsmaßnahmen erlitten hat. Im Rahmen der Regelung sollen Verkehrsunternehmen für Einbußen, die ihnen in der Zeit vom 1. März bis zum 31. August 2020 entstanden sind, mittels direkter Zuschüsse entschädigt werden. Deutschland wird sicherstellen, dass der gewährte Ausgleich bei keinem Verkehrsunternehmen den erlittenen Schaden übertrifft, und dass etwaige Zahlungen, die über den tatsächlichen Schaden hinausgehen, zurückgefordert werden.

Die Kommission hat auch  festgestellt, dass im Rahmen der deutschen Beihilferegelung ein Ausgleich für unmittelbar auf den Coronavirus-Ausbruch zurückzuführende Schäden bereitgestellt wird. Sie hält die Maßnahme für angemessen, da die vorgesehene Entschädigung nicht über die zur Deckung der Schäden erforderliche Höhe hinausgeht. Daher ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Regelung mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen in Einklang steht.