Die angekündigte Klage des Essener Energiekonzerns Steag, einer der größten Betreiber von Steinkohlekraftwerken in Deutschland, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz zum Kohleausstieg klagen., spielte auch eine Rolle in der Regierungspressekonferenz in Berlin am vergangenen Montag , 03.August. Ein Konzernsprecher hatte zuvor bekannt gegeben:  „Wir sind in den letzten Vorbereitungen für einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht.“

"...Wir kennen die Ankündigung der STEAG ...! Korbinian Wagner
“…Wir kennen die Ankündigung der STEAG …!” Korbinian Wagner

Eine Journalistenkollegin wollte bei der Pressekonferenz gleich von Korbinian Wagner,  Sprecher des Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier, wissen: „ …Rechnet das BMWi mit weiteren Klagen? Könnten sich dadurch die ersten Ausschreibungen für das Abschalten von Steinkohlekraftwerken verzögern?“

Wagnerbestätigte natürlich: „ …Wir kennen die Ankündigung der STEAG, dass sie vor dem Verfassungsgericht klagen will. Meiner Kenntnis nach ist diese Klage noch nicht eingegangen, jedenfalls nicht bei uns. Wie üblich kommentieren wir das nicht. Selbstverständlich steht es jedem Unternehmen frei, zu klagen. Das weitere Verfahren warten wir ab.“

Zur erfragten Perspektive erklärte Wagner dann: „Ich kann zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Prognosen dazu abgeben, ob das noch andere Unternehmen machen werden. Es ist, wie gesagt, grundsätzlich in diesem Rechtsstaat möglich und erlaubt und auch Teil unseres Rechtsstaats, dass Entscheidungen der Bundesregierung und auch Gesetze überprüft werden können. Das warten wir ab und kommentieren es nicht im Einzelnen.“