Das  Frage- und Antwortspiel zu den erneuten US-Sanktionen und Sanktionsandrohungen gegen das russische Gaspipeline-Projekt Nord-Stream 2 zwischen Journalisten und den Sprechern der Bundesressorts bei der Regierungspressekonferenz in Berlin am vergangenen Montag, 27. Juli (U + E berichtete ausführlich s. unten) und die dabei  aufgekommenen Überlegungen den UN-Sicherheitsrat einzuschalten haben noch ein Nachspiel, auch im Auswärtigen Amt wie Umwelt- und Energie-Report aus dem engen Umfeld um Außenminister Heiko Mass inzwischen erfuhr.

Prüft Gegenmaßnahmen  ... ...; Außenminister Heiko Maas:
Prüft Gegenmaßnahmen … …; Außenminister Heiko Maas:

Ein Journalistenkollege hatte während der Pressekonferenz hatte  Christofer Burger,   den Sprecher von Außenminister Heiko Mass,  darauf hingewiesen: „ Herr Burger, Deutschland hat aktuell den Vorsitz des Sicherheitsrats. Man ist nicht ständiges Mitglied im Sicherheitsrat. In Artikel 96 Satz 1 der UN-Charta kann man lesen:‘Die Generalversammlung oder der Sicherheitsrat kann über jede Rechtsfrage ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) anfordern.‘ Warum tut die Bundesrepublik Deutschland das in diesem konkreten Fall der US-Sanktionen in Sachen Nord -Stream nicht?“

Burger antwortete, „… der Sicherheitsrat  hat die Möglichkeit, dem IGH eine Frage vorzulegen, und nicht der Vorsitz des Sicherheitsrates. Das heißt, der Sicherheitsrat müsste zunächst einmal eine Entscheidung treffen. Der Vorsitz des Sicherheitsrates ist eine wichtige Funktion, aber der Vorsitz des Sicherheitsrates kann nicht sozusagen in eigener Herrlichkeit die Funktionen wahrnehmen, die der Sicherheitsrat als solcher nach der UN-Charta hat.“

Der Journalistenkollege ließ  nicht locker  und  konterte: „… aber Sie könnten das ja einbringen, damit der Sicherheitsrat das beschließt; denn warum sollten die Amerikaner, die sich ihrer Sache ja sehr sicher sind, dagegen sein? Warum tun Sie das nicht? … Gegensanktionen von deutscher Seite zu machen, … wäre ja hanebüchen. Warum gehen Sie nicht den UN-Weg, den Weg des Völkerrechts?“

Burger dann  generös…: „ …Wenn Sie uns das sozusagen als Anregung mitgeben, dann nehme ich das gerne mit.“

Wie wir aus dem engen Umfeld von Heiko Maas am vergangenen Mittwoch , 05. August,  erfahren haben  werden im Auswärtigen Amt (AA) verschiedene Optionen geprüft. Dies auf dem Hintergrund, dass Artikel 96 der Charta der Vereinten Nationen  die Anrufung des Internationalen Gerichtshofs zur Erstellung von Gutachten zu völkerrechtlichen Fragen regelt. Hiernach kann die Generalversammlung oder der Sicherheitsrat über jede Rechtsfrage ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs anfordern.

Andere Organe der Vereinten Nationen und Sonderorganisationen können mit jeweiliger Ermächtigung

Der nächste Akt zu den US-Sanktionen gegen Nord-Stream 2 bei den UN…?

durch die Generalversammlung ebenfalls Gutachten des Gerichtshofs über Rechtsfragen anfordern, die sich in ihrem Tätigkeitsbereich stellen. Nach Art. 65 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs kann der Gerichtshof nach eigenem Ermessen auf Antrag ein Gutachten abgeben.

Die Charta der Vereinten Nationen, so der Hinweis von Insidern aus dem AA,  enthält Regeln über Abstimmungen in der Generalversammlung und im Sicherheitsrat. Ein zentrales Element bezüglich Beschlüsse des Sicherheitsrates ist das Veto-Recht der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates. Dies wäre dann sicherlich die beste Möglichkeit der USA ein Veto einzulegen, wenn ihnen das ganze Vorgehen nicht passt und bei Donald Trampel Trump ist sicherlich davon auszugehen, dass er auch solche Möglichkeiten nutzt, ohne jedes Nachdenken, ob dadurch ein zentraler westlicher Bündnispartner vor den Kopf gestoßen wird.

Umwelt- und Energie-Report wurde darüber hinaus noch die Information zugesteckt, vielmehr hinter vorgehaltener Hand darauf hingewiesen, dass diese Rechtsgutachten völkerrechtlich nicht bindend sind . Das Statut (Kapitel IV) und die Verfahrensordnung (Teil IV) des Internationalen Gerichtshofs enthalten weitere Vorschriften bezüglich des Gutachtenverfahrens und somit bestehen dennoch Möglichkeiten gegen die ständigen Sanktionen und Sanktionsandrohungen über Umwege bei den UN tätig zu werden Und das AA prüft nun … muss es das auch im Fall Polens? Auch Ministerpräsident Mateusz  Morawiecki droht immer deutlicher gegen die russische Gaspipeline Nord-Stream 2, die von Russland direkt nach Deutschland geführt wird. ( Lesen Sie dazu unseren Bericht: Polens Ministerpräsident Morawiecki: Nord-Strea 2 nicht tolerierbar

und zu unserem vorstehenden Artikel lesen Sie bitte unseren Bericht mit den ausführlichen Äußerungen von AA-Sprecher Christofer Burger: US-Sanktionen gegen Nord-Stream 2 im Fokus der Regierungspressekonferenz