Mit großer Mehrheit hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag, 10. September,  der Verordnung des Bundesumweltministeriums (BMU)  über die Anforderungen an die Sicherheit eines künftigen Endlagers für hochradioaktive Abfälle zugestimmt. Die Verordnung enthält auch die Kriterien für die Durchführung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Rahmen des Standortauswahlverfahrens.

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“… ist dieses parteiübergreifende Bekenntnis zu einer fairen, transparenten und ergebnisoffenen Standortauswahl ein starkes Signal… .. ” ; Svenja Schulze,

Bundesumweltministerin Svenja Schulze freute sich natürlich über das Ergebnis und betonte ausdrücklich noch mal  es  zeige erneut, „… dass der politische Konsens zum Standortauswahlverfahren weit über die Koalition hinaus trägt. Gerade jetzt, wo die erstmalige Veröffentlichung von konkreten Teilgebieten durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) unmittelbar bevorsteht, ist dieses parteiübergreifende Bekenntnis zu einer fairen, transparenten und ergebnisoffenen Standortauswahl ein starkes Signal.”

Seit 2017 läuft das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Der Ablauf des Verfahrens wird durch das Standortauswahlgesetz (StandAG) geregelt: In drei aufeinander folgenden Phasen werden die Gebiete, die als möglicher Standort für ein Endlager in Frage kommen, immer eingehender untersucht und die vergleichende Auswahl weiter eingegrenzt.

Eine wichtige Entscheidungsgrundlage im Auswahlverfahren sind vorläufige Sicherheitsuntersuchungen. In diesen wird in jeder der drei Phasen geprüft, ob ein mögliches Endlager in den untersuchten Gebieten die Sicherheitsanforderungen einhalten würde. Ende dieses Monats, am Montag, 28. September, wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) die Teilgebiete benennen, für die sie in der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens erstmals vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durchführen will.

Der Gesetzgeber misst der Einbeziehung der Öffentlichkeit im Standortauswahlverfahren hohen Wert bei. Deshalb hat das BMU, so seine Darstellung,  auch bei der Beteiligung der Öffentlichkeit im

"..vorläufige Sicherheitsuntersuchungen..“.... Grafik : Titel-Magazin U+E
“…vorläufige Sicherheitsuntersuchungen..“…. Grafik : Titel-Magazin U+E

Verordnungsgebungsverfahren neue Wege beschritten: Eine Entwurfsfassung der Verordnung wurde im Juli 2019 veröffentlicht und konnte über einen Zeitraum von vier Monaten öffentlich kommentiert werden. Zusätzlich fand im September 2019 ein öffentliches Symposium statt, auf dem der Verordnungsentwurf vorgestellt und seine Inhalte im Detail diskutiert wurden. Laut BMU haben viele der so eingegangenen Kommentare Eingang in die nun beschlossene Fassung der Verordnung gefunden und zu klareren Formulierungen beigetragen. Auch die Beteiligungsdauer wurde auf Wunsch der Öffentlichkeit verlängert.

Ende Juni 2020 hat der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages verschiedene Experten zur Verordnung angehört. Dabei traf die Verordnung bei der großen Mehrheit der geladenen Experten auf Zustimmung. Mit der jetzt erfolgten Zustimmung des Bundestages kann die Verordnung zeitnah in Kraft treten.