„Mit dem Umsteuern bei der Verwendung der EU-Agrar-Subventionen. könnten künftig mehr Klimaziele erreicht werden“, so Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) anlässlich der Einigung der 27 Mitgliedstaaten im EU-Agrarrat in Luxemburg auf die Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) am vergangenen Mittwoch, 21. Oktober.

"....dieser Ansatz ist zwar richtig, allerdings..." , Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer
“….dieser Ansatz ist zwar richtig, allerdings…” , Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer

„Die Landwirtschaft muss auch mit Blick auf den Gewässerschutz nachhaltiger werden, forderte Weyand und forderte weiter „…die Belastung der Böden und des Grundwassers durch Düngung und den Einsatz beispielsweise von Pestiziden muss reduziert werden.

Künftig soll laut EU-Agrarrat -Kompromiss ein Teil der Direktzahlungen an Landwirte für die Erfüllung von zusätzlichen Umweltvorgaben („Öko-Regelungen“) reserviert werden. Landwirte, die solche zusätzlichen Öko-Regelungen erfüllen, sollen künftig zusätzliche Mittel aus der ersten Säule der EU-Agrarpolitik erhalten.

Aus Sicht Weyands ist „…dieser Ansatz zwar richtig, allerdings sind nur 20 Prozent der Mittel aus der ersten Förder-Säule für solche Öko-Regelungen vorgesehen – und diese neue Regelung soll zunächst auch nur für zwei Jahre gelten. Das reicht für das Umsteuern Richtung umweltfreundliche Landwirtschaft nicht aus. Die Ökoregelungen müssen zukünftig ein fester Bestandteil der GAP-Reform im Hinblick auf Gewässerschutz werden. Die Mitgliedstaaten sollten mindestens 30 Prozent für die Öko-Regelungen aufwenden. Diese sollten für den Systemwechsel mindestens für 10 Jahre eingeführt werden“, empfiehlt der BDEW-Spitzenmann.

Der BDEW begrüßt jedoch, „…dass das Europäische Parlament für die bis März 2021 laufenden Trilog-Verhandlungen weitere Verschärfungen, auch bei der Stilllegung von Flächen gefordert hat“, so Weyand, aber schränkt er ein: „ Für eine umweltverträgliche Landwirtschaft und den Klimaschutz benötigen wir außerdem Festlegungen für Investitionen in wassersparende Bewässerungssysteme. Dies sollte verpflichtend in der zweiten Säule als Umweltmaßnahme geregelt werden.

Die Wasserwirtschaft weist darauf hin, dass eine „Doppelfinanzierung“ für obligate Verpflichtungen nach der EU-Nitratrichtlinie beihilferechtlich nicht zulässig sind.“