„Schon jetzt ist absehbar, dass die bestehenden Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien bis 2030 erhöht werden müssen“, erklärte gestern, Mittwoch 18. November,  die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae, bereits im Vorfeld  der am selben Tag  stattfindenden Anhörung zur geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im  Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie an der sie auch als Sachverständige teilnahm

"... die bestehenden Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien müssen bis 2030 erhöht werden .. !" " Kerstin Andreae , foto grüne
“… die bestehenden Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien müssen bis 2030 erhöht werden .. !”  Kerstin Andreae , foto grüne

Und dabei stellte sie fest der Strombedarf werde  2030 aller Voraussicht nach höher sein als heute noch vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) angenommen. Dass zugleich auch  auf europäischer Ebene intensiv über ein ambitionierteres Treibhausgas-Einsparziel diskutiert werde– „… wird sich dann auch auf die Erneuerbaren-Ziele in Deutschland auswirken“, so Andreae. Und deshalb sollten  im Vorgriff auf absehbar höhere Ausbauziele die jährlichen Ausschreibungsmengen insbesondere für Windenergie an Land und für die Photovoltaik deutlich angehoben werden.

Da die Photovoltaik  neben der Windenergie das zweite starke Zugpferd der Energiewende ist fordert der BDEW  einen massiven Zubau von Photovoltaik-Anlagen, „..denn wir brauchen einen Boom sowohl für die Freiflächen-PV als auch für die Dachanlagen.“

Zudem muss aus Sicht des Verbandes  die Eigenversorgung gestärkt werden: Konkret sollte dies über eine Umlagebefreiung für PV-Neu- und ausgeförderte PV-Anlagen bis 30 kWp ohne Mengenbegrenzung geschehen. Zugleich fordert der Verband den Erhalt der Wahlmöglichkeit zwischen Eigenversorgung und Volleinspeisung und es muss ihm zufolge  im Zusammenhang mit diesen Anlagen sichergestellt werden, dass ein angemessener Beitrag zur Finanzierung der Netzinfrastruktur geleistet wird.

Die Einführung der Ausschreibung für PV-Dachanlagen beurteilt der BDEW  positiv , er fordert aber auch zudem einen „PV-Standard“ für Neubauten.

Im Hinblick auf Anlagen, für die nach 20 Jahren die EEG-Förderung endet, müsse zuallererst das Repowering im Mittelpunkt stehen, um bestehende Standorte mit modernen, effizienteren und leistungsstärkeren Anlagen weiter zu nutzen, denn  die existierenden Anlagen seien in der Regel bereits vor Ort akzeptiert und es bestehe eine Koexistenz der Windkraftnutzung in Bezug auf Natur, Arten und Umwelt.

Repowering-Anlagen können zudem die bestehende Infrastruktur nutzen (z. B. Zuwegung, Netzanschluss). Der BDEW schlägt daher eine genehmigungs- und planungsrechtliche Vereinfachung für das Repowering vor und hat dazu konkrete Vorschläge erarbeitet.“