“… die bestehenden Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien bis 2030 müssen erhöht werden … !”
„Schon jetzt ist absehbar, dass die bestehenden Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien bis 2030 erhöht werden müssen“, erklärte gestern, Mittwoch 18. November, die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae, bereits im Vorfeld der am selben Tag stattfindenden Anhörung zur geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie an der sie auch als Sachverständige teilnahm
Und dabei stellte sie fest der Strombedarf werde 2030 aller Voraussicht nach höher sein als heute noch vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) angenommen. Dass zugleich auch auf europäischer Ebene intensiv über ein ambitionierteres Treibhausgas-Einsparziel diskutiert werde– „… wird sich dann auch auf die Erneuerbaren-Ziele in Deutschland auswirken“, so Andreae. Und deshalb sollten im Vorgriff auf absehbar höhere Ausbauziele die jährlichen Ausschreibungsmengen insbesondere für Windenergie an Land und für die Photovoltaik deutlich angehoben werden.
Da die Photovoltaik neben der Windenergie das zweite starke Zugpferd der Energiewende ist fordert der BDEW einen massiven Zubau von Photovoltaik-Anlagen, „..denn wir brauchen einen Boom sowohl für die Freiflächen-PV als auch für die Dachanlagen.“
Zudem muss aus Sicht des Verbandes die Eigenversorgung gestärkt werden: Konkret sollte dies über eine Umlagebefreiung für PV-Neu- und ausgeförderte PV-Anlagen bis 30 kWp ohne Mengenbegrenzung geschehen. Zugleich fordert der Verband den Erhalt der Wahlmöglichkeit zwischen Eigenversorgung und Volleinspeisung und es muss ihm zufolge im Zusammenhang mit diesen Anlagen sichergestellt werden, dass ein angemessener Beitrag zur Finanzierung der Netzinfrastruktur geleistet wird.
Die Einführung der Ausschreibung für PV-Dachanlagen beurteilt der BDEW positiv , er fordert aber auch zudem einen „PV-Standard“ für Neubauten.
Im Hinblick auf Anlagen, für die nach 20 Jahren die EEG-Förderung endet, müsse zuallererst das Repowering im Mittelpunkt stehen, um bestehende Standorte mit modernen, effizienteren und leistungsstärkeren Anlagen weiter zu nutzen, denn die existierenden Anlagen seien in der Regel bereits vor Ort akzeptiert und es bestehe eine Koexistenz der Windkraftnutzung in Bezug auf Natur, Arten und Umwelt.
Repowering-Anlagen können zudem die bestehende Infrastruktur nutzen (z. B. Zuwegung, Netzanschluss). Der BDEW schlägt daher eine genehmigungs- und planungsrechtliche Vereinfachung für das Repowering vor und hat dazu konkrete Vorschläge erarbeitet.“