Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern setzen sich dafür ein, den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft durch einen verbindlichen Rechtsrahmen zu fördern. Sie haben dem Bundesrat einen Entschließungsantrag vorgelegt, über den das Plenum  dann am kommenden Freitag, 27. November, entscheidet.

Strategie muss nun schnellstmöglich umgesetzt werden ...; Manuela Schwesig, bild staatskzl Mecklenbg
Strategie muss nun schnellstmöglich umgesetzt werden …; Manuela Schwesig, bild staatskzl Mecklenbg

Die beiden Länder begrüßen einerseits die Wasserstoffstrategie der Bundesregierung, die diese im Juni 2020 beschlossen hatte, ebenso den geplanten Nationalen Wasserstoffrat.

Andererseits: Die Ländern fordern aber die Strategie müsse nun schnellstmöglich umgesetzt werden – insbesondere die Befreiung des so genannten grünen Wasserstoff von der EEG-Umlage für den Abschreibungszeitraum der Anlagen. Grüner Wasserstoff wird aus Elektrolyse von Wasser hergestellt und setzt keinerlei CO2 frei, da der eingesetzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen stammt und dann auch stammen muss.

Die Länder fordern notwendig sei allerdings  eine eindeutige Klassifizierung bzw. Zertifizierung von grünem Wasserstoff auch auf europäischer Ebene, um einen gemeinsamen Markt zu schaffen. Die Bundesregierung müsse sich in Brüssel dafür einsetzen, den europäischen Rechtsrahmen zu setzen.

Noch in dieser Legislaturperiode solle die Bundesregierung ein nationales Wasserstoffinfrastrukturgesetz vorlegen, um Erzeugung, Transport und Speicherung von Wasserstoff im energie- und klimapolitisch erforderlichen Umfang sicherzustellen