Bundesrat: Offshore-Windanlagen von derzeit fünf Prozent auf …
Der Bundesrat will am kommenden Freitag, 27. November, abschließend beraten was der Bundestag bereits am 05. November zum Ausbau der Windenergie auf See beschlossen hat.
Nach dem Bundestagsbeschluss soll der Anteil der Stromerzeugung aus Offshore-Windanlagen von derzeit fünf Prozent auf 15 bis 20 Prozent bis zum Jahr 2030 und in den Folgejahren noch weiter steigen. Das Ausbauziel wird von 15 auf 20 Gigawatt Leistung bis zum Jahre 2030 angehoben.
Um das zu erreichen, will der Bundestag die langjährigen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windparks und deren Netzanbindung beschleunigen – unter anderem durch Straffung der Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. So ist das Bundesverwaltungsgericht künftig erstinstanzlich für Klagen gegen die Planfeststellung von Offshore-Anbindungsleitungen und damit zusammenhängende Entscheidungen zuständig. Damit setzt der Bundestag eine Forderung des Bundesrates aus dessen eigener Stellungnahme vom 3. Juli 2020 um.
Weiter soll ein neues Verfahren beim Ausschreibungs-Höchstwert für Gebote verhindern, dass nur noch Null-Cent-Gebote abgegeben werden – wie dies nach geltendem Recht passieren kann. Der Höchstwert wird künftig auf Grundlage ökonomischer Berechnungen anhand der Technologiekosten sowie unter Berücksichtigung der kostenrelevanten Eigenschaften der auszuschreibenden Flächen festgelegt. Null-Cent-Gebote können demnach künftig wettbewerblich differenziert werden.