Generell werden künftig Produkte aus so genanntem oxo-abbaubarem Kunststoff verboten. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag, 6. November, einer entsprechenden Verordnung zum Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte zugestimmt. Damit werden künftig  Stoffe verboten, die sich nach ihrer Nutzung durch Oxidation schnell in kleine Fragmente zerlegen, die ihrerseits kaum mehr weiter abgebaut werden können.

... Ressource "Kunststoff" besser bewirtschaften ...
… Ressource “Kunststoff” besser bewirtschaften …

Ziel der Verordnung ist es, die Ressource “Kunststoff” besser zu bewirtschaften und das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt zu begrenzen, heißt es in einer Verlautbarung des Bundesrates dazu. Konkret bezieht sich das Verbot vor allem auf Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoffen sowie “To-Go”- Lebensmittelbehälter, Getränkebecher und -behälter aus Styropor.

Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen das Verbot stellen nach der nun beschlossenen Verordnung eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Für den Vollzug sind die Länder verantwortlich.

Mit der Verordnung setzt die Bundesregierung Vorschriften der Einwegkunststoffrichtlinie der Europäischen Union eins zu eins um.

Der Bundesrat hat aber  am vergangenen Freitag nicht nur Grenzen bei der Nutzung von so genanntem oxo-abbaubarem Kunststoff gezogen. Er hat auch eine  Entschließung abgesegnet in der er  die Bundesregierung bittet, Anreize für den Ausbau und die Nutzung von Mehrwegsystemen im gesamten Versandhandel zu schaffen und bestehende Projekte zu fördern. Die Länderkammer fordert auch, dass durch die Reduktion von Einwegkunststoffen keine Ausweichbewegung zu anderen ökologisch nachteiligen Materialien ausgelöst werden darf und bittet den Bund daher aufzuzeigen, welche Ersatzmaterialien unter ökologischen Gesichtspunkten in Versandverpackungen in Betracht kommen.

Die Verkündung der neuen Verordnung soll nach den Plänen der Bundesregierung bis Ende dieses Jahres erfolgen. Die Regelungen würden dann am 3. Juli 2021 europaweit einheitlich in Kraft treten.