Restaurants, Bistros und Cafés müssen in Zukunft immer auch Mehrwegbehälter für den To-Go-Kaffee und für Take-Away-Essen anbieten. Das hat das Bundeskabinett gestern, Mittwoch 20. Januar,  auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze mit einer Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen, wie die Ministerin zum Beschluss erklärte.

Weitere wichtige Änderungen: Die Pfandpflicht wird ab nächstem Jahr auf sämtliche Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff sowie Getränkedosen erweitert. Außerdem müssen PET-Getränkeflaschen ab 2025 aus mindestens 25 Prozent Recyclingkunststoff bestehen.

“ Die Kehrseite ist ein wachsender Müllberg ....!" ; Svenja Schulzes Sprecher uns... , bild steffen kugler bundesr.
“ Die Kehrseite ist ein wachsender Müllberg ….!” Svenja Schulzes Sprecher uns… , bild steffen kugler bundesr.

“Essen zum Mitnehmen gehört für immer mehr Menschen zum Alltag dazu.in vielen Haushalten“, hat auch längst Svenja Schulze erkannt und gefolgt: „  Das muss nicht so bleiben. Noch ist Wegwerfplastik in vielen Restaurants, Imbissen und Cafés die Regel. Mein Ziel ist, dass Mehrweg-Boxen und Mehrweg-Becher für unterwegs der neue Standard werden!  Daher  soll die Gastronomie verpflichtet werden , künftig neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen anzubieten. Überall sollen sich die Verbraucherinnen und Verbraucher für Mehrweg entscheiden können. Die Ministerin ist  überzeugt: „So werden viele gute Lösungen entstehen, auch für die Lieferdienste. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Verpackungsflut im To-Go-Bereich einzudämmen.”

... Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs oder To-Go-Getränke verkaufen....   ...
… Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs oder To-Go-Getränke verkaufen…. …

Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs oder To-Go-Getränke verkaufen, sind  gemäß dem Kabinettsbeschluss ab 2023 verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung. Außerdem müssen für alle Angebotsgrößen eines To-Go-Getränks entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen. Von der Pflicht ausgenommen sind zum Beispiel Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen insgesamt fünf Beschäftigte oder weniger arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Aber sie müssen den Kundinnen und Kunden ermöglichen, deren eigene Mehrwegbehälter zu befüllen.

Ab 2022 ist zudem ein Pfand auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend. Außerdem müssen dann sämtliche Getränkedosen mit einem Pfand belegt werden. Künftig gilt auch grundsätzlich: Ist eine Getränkeflasche aus Einwegplastik, dann wird sie mit einem Pfand belegt. Ausnahmen für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke in Einwegkunststoff-Getränkeflaschen oder Getränkedosen fallen weg. Für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024.

Neue Kunststoffflaschen sollen künftig möglichst nicht mehr aus Erdöl, sondern zunehmend aus altem Plastik hergestellt werden. Daher sieht die Novelle des Verpackungsgesetzes erstmals einen Mindestrezyklat-Anteil für Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff vor. Ab 2025 müssen PET-Einweggetränkeflaschen mindestens 25 Prozent Recycling-Kunststoff enthalten, ab 2030 erhöht sich diese Quote auf mindestens 30 Prozent und gilt dann für alle Einwegkunststoffflaschen. Die Hersteller können selbst entscheiden, ob sie diese Quote pro Flasche oder über ein Jahr verteilt in Bezug auf ihre gesamte Flaschenproduktion erfüllen möchten.

Betreiberinnen und Betreiber von Online-Marktplätzen sowie Fulfillment-Dienstleister müssen künftig – nach der neuen der Gesetzesnovelle –  prüfen, dass die Hersteller von verpackten Waren auf ihrer Plattform im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich an das Verpackungsgesetz halten.

Nach dem gestrigen Beschluss des Bundeskabinetts muss die Novelle des Verpackungsgesetzes vom Bundestag verabschiedet werden und natürlich auch noch den Bundesrat passieren….

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: ” im Handel krachend gescheitert…!”