Das Bundesumweltministerium (BMU) fördert künftig Mikro-Depots und E-Lastenfahrräder, hat das Ministerium am vergangenen Montag, 15. Februar, bekannt gegeben.  Die neuen Förderbedingungen treten zum 1. März des Jahres demnach in Kraft und  sollen  Unternehmen beim Umstieg auf eine zukunftsfähige und klimafreundliche Logistik helfen.

...Ziel ist den innerstädtischen Verkehr dadurch zu entlasten, die Luftqualität zu verbessern und CO2-Emissionen zu mindern. ...
…Ziel ist den innerstädtischen Verkehr dadurch zu entlasten, die Luftqualität zu verbessern und CO2-Emissionen  zu mindern. …

Ziel ist den innerstädtischen Verkehr dadurch zu entlasten, die Luftqualität zu verbessern und CO2-Emissionen  zu mindern. Denn:  Lastenräder und Mikro-Depots können in der Logistik sowie im Alltagsverkehr dazu einen Beitrag leisten und dementsprechend sind die Förderprogramme – laut BMU   unter anderen an große Logistik-Unternehmen, Baumärkte, Möbelhäuser, mittelständische Unternehmen und Lieferdienstegerichtet. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des BMU.

Mikro-Depots dienen zur Zwischenlagerung und zum Umschlag von Sendungen auf Lastenräder, mit denen die Zustellung “auf der letzten Meile” emissionsfrei erfolgt. Unter der “letzten Meile” wird der Transport der Sendungen vom letzten Umschlagsort zum Endkunden verstanden. Von der Förderung profitieren können private Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung. Dabei ist eine kooperative Nutzung von Mikro-Depots ausdrücklich erwünscht.

Das Antragsverfahren ist nach Angaben des BMU zweistufig. In der ersten Stufe sind in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai aussagekräftige Projektskizzen einzureichen. In einem Auswahlverfahren anhand definierter Kriterien werden förderfähige Vorhaben ausgewählt und die Skizzeneinreicher zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Gefördert werden vielfältige Infrastrukturmaßnahmen zur Errichtung, Nutzbarmachung und Sicherung von Mikro-Depots, wie die Anschaffung von Containern, die bauliche Sanierung bereits bestehender Infrastruktur oder die Anschaffung spezieller Sicherheitstechnik sowie Maßnahmen zur Wahrung von Arbeitsschutz und Bauordnungsrecht.

Die Skizzen zur Richtlinie nimmt der Projektträger Jülich (PTJ) ab 1. März 2021 entgegen. Die Richtlinie gilt bis 30. Juni 2024. Die Antragstellung erfolgt mit einem elektronischen Antragsverfahren. Die mögliche Förderhöhe beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

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