Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat nun den Hammer fallen lassen. Sie  verklagt die Bundesregierung  auf Einhaltung der Klimaziele in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft. Das hat die DUH am vergangenen Donnerstag , 11. März, angekündigt. Die Klageschrift wurde am 9. März 2021 beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Bereits im September 2020 hatte die DUH die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele im Verkehr verklagt. Umwelt und Energie-Report hatte berichtet., s. unten.

"Es gibt sektorenübergreifend eklatante Lücken bei der CO2-Minderung.....!" .DUH-Geschäftsführer Resch (links).hier mit ... "...; DUH-Anwalt Prof. Klinger vor Gericht ...
“Es gibt sektorenübergreifend eklatante Lücken bei der CO2-Minderung…..!” DUH-Geschäftsführer Resch (links).hier mit …  DUH-Anwalt Prof. Klinger vor Gericht …

Im Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung Ende 2019 jährliche Höchstmengen klimaschädlicher Treibhausgase festgelegt. Die bislang vorgesehenen Maßnahmen reichen aus Sicht der DUH  nicht aus, um diese Höchstmengen in den Sektoren einzuhalten. Ziel der Klage ist ein Programm, das mit seinen darin enthaltenen Maßnahmen die Ziele des Klimaschutzgesetzes einhält und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 senkt.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH erklärte anlässlich der Bekanntgabe der Klage: „Es gibt sektorenübergreifend eklatante Lücken bei der CO2-Minderung. … Genau wie im Verkehrsbereich mit einem generellen Tempolimit gibt es auch in anderen Sektoren kurzfristige Maßnahmen für weniger klimaschädliche Emissionen. Gerade in der Industriepolitik muss der Umbau der Autohersteller weg vom Verbrenner und hin zur emissionsfreien Mobilität massiv beschleunigt werden!“ Und dann Resch den Finger in eine tiefsitzende Wunde Berlins: „ Selbst die Gutachten der Bundesregierung attestieren dem eigenen Klimaschutzgesetz mangelnde Wirkung in fast allen Bereichen. Diese Baustellen muss die Bundesregierung noch im Wahljahr angehen, um nicht völlig ihre Glaubwürdigkeit zu verlieren!“

Resch verweist in dem Zusammenhang darauf, dass zahlreiche Gutachten – unter anderem erstellt für das Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium – bestätigten, dass die Maßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichen, um die eigenen Vorgaben zu erfüllen. Laut Berechnungen des Öko-Instituts verfehlen die adressierten Sektoren die Klimaziele wie folgt: Die Sektoren Landwirtschaft und Verkehr erreichen nur 82 Prozent beziehungsweise 56 Prozent, der Gebäudesektor lediglich 94 Prozent, die Energiewirtschaft nur 97 Prozent und der Sektor Industrie erreicht nur 98 Prozent der im Klimaschutzgesetz vorgegebenen Einsparung. Zusätzlich wird Deutschland auch die EU-Minderungsvorgaben bis 2030 verfehlen.

Resch fordert weiter  im Energie- und Gebäudesektor müsse die Bundesregierung die Wärmewende endlich voranbringen. Dafür brauche es höhere Effizienzstandards im Gebäudebereich und mehr Fördermittel, die es anders zu verteilen gelte. Fossile Gasheizungen dürften überhaupt keine Fördermittel mehr erhalten, und: sie müssten ab 2025 verboten werden. Kategorisch fordert der DUH- Spitzenmann: „Neue Ölheizungen muss die Bundesregierung ab sofort verbieten. Bei der Fernwärme braucht es mehr Anreize zur Nutzung Erneuerbarer Energien und die Förderung von fossiler Kraftwärmekopplung muss eingestellt werden. Im Sektor Industrie müssen Vorhaben, die für den Klimaschutz vorteilhaft sind, deutlich schneller genehmigt werden können.“

Remo Klinger, der die DUH in dem Klage-Verfahren vertritt konstatiert schon jetzt: „
 „Schon die im Klimaschutzgesetz Deutschlands genannten Ziele bleiben extrem hinter dem zurück, was als Beitrag zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels erforderlich ist!“
Die DUH setzt mit ihrer neue Klage  die Reihe ihrer Klimaklagen fort. Sie unterstützt bereits zwei Verfassungsbeschwerden gegen das unzureichende Klimaschutzgesetz, für die nach der Terminvorschau des Bundesverfassungsgerichts noch in diesem Jahr Entscheidungen angekündigt sind. Außerdem klagt sie gegen die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele im Verkehrssektor und verklagt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf Fortschreibung ihres Klimaschutzplanes.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Klimakrise: „… Bundesregierung auf der Anklagebank…!“