Einen Tag nach Bekanntwerden des „historischen Klimaschutz-Urteils des Bundesverfassungsgerichts“, also am vergangenen Freitag 30. April, warnte die  Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Bundesregierung das Urteil  nicht falsch auszulegen und forderte sofortige massive CO2-Einsparungen.

"...sofortige massive CO2-Einsparungen gefordert ", so der DUH-Anwalt Prof. Remo Klinger
“…sofortige massive CO2-Einsparungen gefordert “, so der DUH-Anwalt Prof. Remo Klinger

Zugleich kündigte die DUH an, „…wenn die Regierung nicht sofort effektive CO2-Einsparmaßnahmen umsetzt, werde sie das vor Gericht erzwingen!“ Hintergrund der massiven Vorhaltungen der DUH: Umweltministerin Schulze und andere Regierungsmitglieder erweckten aus ihrer Sicht mit ihren Äußerungen den Eindruck, als müssten nur die Ziele nach 2030 angepasst werden!“

„Das ist falsch“, erklärt Prof. Dr. Remo Klinger, der als Anwalt die zwei von der DUH mit initiierten und finanzierten Verfassungsbeschwerden , „erfolgreich“ wie die DUH betont,  vertreten hat: „Die Verfassungsrichter sagen klar, dass die Lasten gleich verteilt und nicht auf die nachfolgende Generation abgeschoben werden dürfen. Beim derzeitigen Plan der Bundesregierung wird aber das gesamte verfügbare CO2-Budget, das Deutschland noch hat, bis 2030 verbraucht. Damit dürfte ab dann nicht ein Gramm CO2 mehr ausgestoßen werden. Das ist genau das, was das Gericht als verfassungswidrig eingestuft hat.”

Bleibt es beim derzeitigen Kurs, wird die Bundesrepublik das CO2-Budget von 3,465 Gigatonnen, das ihr für die Einhaltung des 1,5 Grad Limits wissenschaftlich berechnet zusteht, innerhalb weniger Jahre aufbrauchen. Deutschland dürfte dann schon ab 2030 gar kein CO2 mehr emittieren. Da dies Freiheit und Wohlstand vernichten würde, verletzt die Bundesregierung ihre verfassungsgemäßen Pflichten.

Und Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer weist mit quasi ausgestrecktem Zeigefinger auf Andreas Scheuer:: „Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet der Verkehrsminister schweigt.

"…bezeichnend, dass ausgerechnet der Verkehrsminister schweigt...!".Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch
“…bezeichnend, dass ausgerechnet der Verkehrsminister schweigt…!”Bundesge-schäftsführer Jürgen Resch

Ihn trifft das Urteil aus Karlsruhe frontal. Wir brauchen jetzt keine Diskussion über neue Ziele für das Jahr 2040 sondern den Beschluss und Umsetzung konkreter Klimaschutz-Maßnahmen noch in diesem Jahr wie dem sofort möglichen Tempolimit, dem Stopp der Lkw-Kaufprämie und statt dessen Reaktivierung der stillgelegten Bahngütertransport-Infrastruktur.”

Die DUH hat im September 2020 und im März 2021 weitere Klimaklagen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht, ebenso auf der Ebene der Bundesländer eine gegen das Land Nordrhein-Westfalen, um schärfere, konkrete Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrsbereich und in weiteren Sektoren wie Gebäude und Landwirtschaft durchzusetzen. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Rücken, ist ein schneller Erfolg hier wahrscheinlicher geworden.