(aktualis. zehnsiebenunddreißig) Der Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat gestern, Mittwoch 19. Mai,  einer Änderung des Atomgesetzes zugestimmt und damit den Weg freigemacht für die Entschädigung der vom vorgezogenen Atomausstieg betroffenen Energiekonzerne.

.... finanzieller Ausgleich für unverwertbare Strommengen und entwertete Investitionen...
…. finanzieller Ausgleich für unverwertbare Strommengen und entwertete Investitionen…

Die Fraktion Die Linke votierte gegen den Gesetzentwurf, während sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Stimme enthielt. Doch mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP billigte der Ausschuss dann den Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes.

Der Gesetzentwurf sieht vor, den Betreibern von Atomkraftwerken einen finanziellen Ausgleich für unverwertbare Strommengen und entwertete Investitionen zu gewähren. Dafür ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit den vier betroffenen Energiekonzernen geschlossen worden, der eine Ausgleichszahlung von insgesamt rund 2,4 Milliarden Euro festlegt. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2016 festgestellt, dass ein solcher Ausgleich erforderlich sei.

Im Umweltausschuss hob ein Vertreter der Fraktion von CDU/CSU hervor, dass mit der jetzt gefundenen Lösung die langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen beendet würden. Ein Vertreter der AfD-Fraktion merkte an, dass die Koalitionsfraktionen endlich zur Einsicht gekommen seien, dass die Betreiber entschädigt werden müssten, nachdem sie es bei dem nach der Katastrophe von Fukushima beschlossenen Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes noch versäumt hätten, eine angemessene Entschädigung festzulegen.

Es sei überfällig, dass der Streit jetzt beigelegt werde, sagte eine Vertreterin der FDP-Fraktion. Die Rechtsstreitigkeiten hätten hohe Kosten verursacht. Eine Vertreterin der SPD-Fraktion wies darauf hin, dass man nicht in die jetzige Situation gekommen wäre, wenn die Koalition aus Union und FDP nicht 2010 eine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke beschlossen hätte.

Die jetzige Entschädigungssumme sei deutlich überhöht und nicht nachvollziehbar, kritisierte ein Vertreter der Linksfraktion. Wie die Höhe der Entschädigung zustande gekommen sei, sei nicht richtig nachvollziehbar, sagte auch eine Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; grundsätzlich sei es aber zu begrüßen, dass eine Vereinbarung getroffen worden sei.

Chancenlos blieb ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, der das Atomgesetz so ändern will, dass die Ausfuhr von Kernbrennstoffen in Atomkraftwerke im Ausland möglich bleibt. Alle anderen Fraktionen lehnten den Gesetzentwurf ab.

Umwelt- und Energie-Report hatte immer wieder über diese Thematik berichtet. Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: RWE und LEAG: EU-Kommission prüft staatliche Entschädigungszahlungen

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