Die Gaspipeline Nord-Stream 2 darf im Mai auf zwei weiteren Kilometern Länge in deutschen Gewässern auf dem Meeresgrund weitergebaut  werden. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat gestern, Montag 17. Mai,  „die sofortige Vollziehung der 2. Änderungsgenehmigung für Bau und Betrieb der Nord Stream 2-Pipeline für eine 2 Kilometer lange Teilstrecke in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) angeordnet“, wie das Amt bekannt gab.

"...Nach sorgfältiger Abwägung aller zu berücksichtigenden Interessen...", Dr. Karin Kamman Klippstein bild bsh
“…Nach sorgfältiger Abwägung aller zu berücksichtigenden Interessen…”, Dr. Karin Kamman Klippstein , bild bsh

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der 2. Änderungsgenehmigung des BSH vom 14. Januar 2021 ist auf Verlegungsarbeiten auf einer Teilstrecke von 2 Kilometern (KP0 bis KP2) durch ein mittels Anker positioniertes Verlegeschiff beschränkt, gab das BSH in einem eigenen Statement dazu bekannt.

Auf Grund des Suspensiveffekts der von Umweltvereinigungen erhobenen Klagen bezüglich der 2. Änderungsgenehmigung des BSH besteht aktuell bis Ende Mai kein Baurecht für die Verlegung der Pipeline Nord-Stream 2 in der deutschen AW, erläuterte das Amt weiter.  Demzufolge war es erforderlich, hinsichtlich der Fortsetzung der derzeit in dänischen Gewässern stattfindenden Bauarbeiten in deutschen Gewässern über die Anordnung der sofortigen Vollziehung der 2. Änderungsgenehmigung vom 14. Januar 2021 zu entscheiden. Zuvor waren  gegen die Genehmigung vom Januar für den Weiterbau in der deutschen AWZ bis Ende Mai der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unter dem Hinweis auf rastende Vögel im Vogelschutzgebiet vor Gericht gezogen. Die Deutsche Umwelthilfe klagt weiter. Umwelt- und Energie-Report hatte seinerzeit immer wieder ausführlich berichtet. s. unten.

Nach sorgfältiger Abwägung aller zu berücksichtigenden Interessen ist – so das BSH in seiner Stellungnahme – diese Anordnung für eine Verlegung von 2 Kilometern erforderlich, damit die Pipeline, wie von der Vorhabensträgerin beabsichtigt, sicher im Bereich der deutschen AWZ auf dem Meeresboden temporär bis zum Weiterbau abgelegt werden kann. Naturschutzaspekte stehen dieser Anordnung nicht entgegen, da wegen des Endes der Rastzeit im Mai und der Randlage dieses kurzen Abschnitts erhebliche Beeinträchtigungen geschützter Vogelarten und der Schutzziele des Vogelschutzgebietes Pommersche Bucht nicht zu erwarten sind, erläuterte die Präsidentin des BSH, Dr. Karin Kammann-Klippstein.

Das BSH ist die zentrale maritime Behörde Deutschlands. An den beiden Dienstsitzen in Hamburg und Rostock sowie auf 5 Schiffen arbeiten rund 1.000 Beschäftigte aus über 100 Berufen. Im Mittelpunkt der Aufgaben stehen u.a. die Förderung, Sicherheit und Überwachung der Seeschifffahrt, Forschung und Erhebung langer Datenreihen im Bereich der Ozeanographie und Meereschemie, der

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“… Der BSH verschließ die Augen…”! klagte lange schon Sascha Müller-Kraenner, DUH Bundesgeschäftsführer..!.“ Sascha Müller-Kraenner bild steffen kugler . “ „..; Sascha Müller-Kraenner, bild duh

Wasserstandsvorhersagedienst sowie die nautische Hydrographie, im Rahmen derer amtliche Seekarten erstellt werden. Ein in letzter Zeit stetig anwachsender Bereich ist die Zuständigkeit als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für Offshore-Windenergieanlagen. Als deutsche Flaggenstaatsverwaltung und Dienstleister unterstützt das BSH die maritime Wirtschaft mit Genehmigungen, Haftungsbescheinigungen, Produktprüfungen, Zulassungen und Bereitstellung von Daten.

Um die Vereinbarkeit von Schutz und Nutzung der Meere kontinuierlich zu verbessern und das Wissen über die Meere kontinuierlich zu vertiefen, arbeitet das BSH in der maritimen anwendungsorientierten Forschung und an der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen. Untersuchungen und Bereitstellung von Daten zu Seegangsmessungen in Offshore-Windparks und sowie der Aufbau von Schallmessnetzen in Nord- und Ostsee und die Bereitstellung von Daten und technischen Informationen zu Impulsschall im Meer sind Beispiele dafür. Auch die Entwicklung von Technologien zur Messung von Schiffsemissionen in der Luft gehört dazu. Mit dem BSH Systemlabor Navigation und Kommunikation steht eine Testumgebung für komplexe Navigations- und Kommunikationssysteme zur Verfügung.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Nord-Stream 2: DUH klagt gegen Bundesamt für Seeschiffahrt