Das Bundeskabinett hat neben dem nachgebesserten Klimaschutzgesetz am vergangenen Mittwoch, 12. Mai, auch einen neuen „Klimapakt Deutschland“ verabschiedet. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) forderte am selben Tag und unmittelbar die Bundesregierung auf, es nicht bei Ankündigungen und Überschriften zu belassen, sondern möglichst schnell konkrete Gesetzesvorschläge vorzulegen.

"...wer in dieser Bundesregierung Koch und wer Kellner ist!“ ...!" Barbara Metz
“…wer in dieser Bundesregierung Koch und wer Kellner ist!“ …!” Barbara Metz

„Der… vorgelegte Klimapakt beschränkt sich auf altbekannte Überschriften und lässt viele Fragen offen“,  beklagte Sascha Müller-Kraenner,  Bundesgeschäftsführer der DUH. Es fehlten konkrete Ausbaupfade für Erneuerbare Energien und die lange angekündigte EEG-Novelle. Die zahlreichen Hindernisse für den Ausbau der Windenergie müssten endlich aus dem Weg geräumt werden und der Kohleausstieg „…muss unverzüglich bis 2030 stattfinden. Sonst ist das im neuen Klimaschutzgesetz deutlich angehobene Sektorziel Energie nicht realistisch zu erreichen. Die Bundesregierung muss nun schnell nachlegen und die verbleibende Zeit bis zu den Wahlen für mehr Klimaschutz nutzen“ , forderte DUH- Spitzenmann.
„Im Verkehrssektor haben sich erneut BMW, Daimler und VW durchgesetzt und bis 2028 jegliche Verschärfung der Ziele verhindert“, kommentierte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH die neue Lage: Und für ein: „…eindrucksvoller Beweis, wer in dieser Bundesregierung Koch und wer Kellner ist!“  Ein wirkungsvolles Sofortprogramm müsse konkrete und wirksame Maßnahmen beinhalten. Aus seiner Sicht ist sofort und ohne Kosten umsetzbar iein Tempolimit von 120 km/h für Autobahnen, 80 km/h außerorts und Regelgeschwindigkeit 30 in Städten, das am 1. Januar 2022 in Kraft tritt. „Allein mit dieser sofort umsetzbaren Maßnahme können wir bis 2034 insgesamt rund 100 Millionen Tonnen CO2 einsparen“, bilanziert Resch.
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH, bezeichnet es als  positiv ist, dass die Bundesregierung beim CO2-Preis endlich einen Schritt in die richtige Richtung mache und diesen zu 50 Prozent den Eigentümerinnen und Eigentümern anlastet. „Aber“, hebt sie sofort die Hand: „… das reicht nicht! Seine volle Lenkungswirkung entfaltet der CO2-Preis nur, wenn er vollständig von den Eigentümerinnen und Eigentümern getragen wird. Bei den Sanierungsstandards muss die Bundesregierung dringend nachlegen und auch die anteilige Förderung von Öl- und Gasheizungen muss endlich beendet werden.“