Durch die nicht EU-konforme Düngung in der Landwirtschaft entstehen jährlich Umweltschäden, die Kosten in Höhe von etwa drei Milliarden Euro pro Jahr entsprechen. Das zeigt ein Gutachten zum novellierten deutschen Düngerecht von Prof. Friedhelm Taube von der Christian-Albrechts-Universität Kiel im Auftrag des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) das am vergangenen Montag, 05. Juli, veröffentlicht wurde.

".. jährlich enstehen Umweltschäden in der Landwirtschaft die Kosten in Höhe von etwa drei Milliarden Euro pro Jahr ausmachen...!" Kanzleramtsminister Helge Braun, Kanzlerin Angela Merkel und Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner
“.. jährlich enstehen Umweltschäden in der Landwirtschaft die Kosten in Höhe von etwa drei Milliarden Euro pro Jahr ausmachen…!” Kanzleramtsminister Helge Braun, Kanzlerin Angela Merkel und Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner, bild bdrg

Am gestrigen Dienstag, 06. Juli, 11.Uhr, wurde dann der Kanzlerin-  wie bereits in der Regierungspressekonferenz vom 05. Juli, bekannt geworden war, vom Vorsitzenden der Zukunftskommission Landwirtschaft, Professor Strohschneider, der  Abschlussbericht der Kommission überreicht. Die übrigen Mitglieder der Zukunftskommission wurden zu dieser Übergabe des Berichts virtuell zugeschaltet, ebenso die Bundeslandwirtschaftsministerin, Julia Klöckner und die Bundesumweltministerin Svenja Schulze. „Die Bundeskanzlerin hat sich ja intensiv mit dieser Problematik und auch mit der Arbeit der Kommission auseinandergesetzt“, verkündete Regierungssprecher Steffen Seibert während der Pressekonferenz.  Julia Klöckner hatte bereits vorab verkündet: “Der Abschlussbericht ist Rückenwind für meine Arbeit. Vieles habe ich bereits angestoßen. Im Sinne des Berichts bringen wir den Transformationsprozess in der Landwirtschaft bereits konsequent voran!“

Zurück zum BDEW- Gutachten. Darin wurde unter anderem untersucht, ob das aktuelle Düngerecht ausreichend ist, um die EU-Vorgaben vollständig in nationales Recht umzusetzen und das Grundwasser effektiv vor Nitrat zu schützen, welche Maßnahmen für einen besseren Grundwasserschutz notwendig sind und welche Kosten für Umweltschäden durch die Nitratbelastung entstehen. Die Untersuchung orientiert sich- nach BDEW-Angaben- an den einschlägigen wissenschaftlichen Methoden zur Berechnung von Umweltkosten.

Wegen den bekannten Nitratüberschreitungen im deutschen Grundwasser und der Klage der Europäischen Kommission hatte der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik Deutschland verurteilt und Änderungen des deutschen Düngerechts gefordert.

Die EU-Kommission prüft derzeit, ob das geltende deutsche Düngerecht den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie aus dem Jahre 1992 entspricht. Wird erneut die mangelhafte Umsetzung von EU-Vorgaben festgestellt, drohen Deutschland jährliche Strafzahlungen an die EU in dreistelliger Millionenhöhe.

„Das Gutachten zeigt deutlich, dass die Überdüngung in der Landwirtschaft der Umwelt massiv schadet, konstatierte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser noch mal angesichts der

...Wird erneut die mangelhafte Umsetzung von EU-Vorgaben festgestellt, drohen Deutschland jährliche Strafzahlungen an die EU in dreistelliger Millionenhöhe.......Ursula von der Leyen, bild bundesr. Guido Bergmann
…Wird erneut die mangelhafte Umsetzung von EU-Vorgaben festgestellt, drohen Deutschland jährliche Strafzahlungen an die EU in dreistelliger Millionenhöhe……; .Ursula von der Leyen, bild bundesr. Guido Bergmann

vorliegenden Ergebnisse.  Und er fordert vor diesem Hintergrund  sei es dringend notwendig, dass die EU-Nitratrichtlinie endlich vollumfänglich in Deutschland umgesetzt werde.  Weyand  kritisiert die Düngeverordnung aus dem vergangenen Jahr setze die europäischen Vorgaben nicht vollständig um. „Im Unterschied zu anderen EU-Mitgliedstaaten basieren die Werte der Düngeverordnung vielfach auf nicht bewiesenen Annahmen, die sich nicht auf Untersuchungen stützen. Damit droht ein künstliches ‚Wegrechnen‘ der tatsächlichen Grenzwertüberschreitungen.“

Neben der Düngeverordnung sind wichtige Teile des deutschen Düngerechts in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) und der Stoffstrombilanzverordnung geregelt. Auch sie setzt europäisches Recht laut Gutachten nicht ausreichend um.

„Aus Gutachtersicht ist schlicht und ergreifend die Aufhebung der AVV GeA erforderlich“, zieht  Prof. Friedhelm Taube  sein Fazit. Die in dieser Verwaltungsvorschrift enthaltenen rechnerischen Modellierungen sind unsicher und nur begrenzt im Detail nachvollziehbar. Sie beabsichtigen offensichtlich primär die Verkleinerung und nicht die tatsächliche Ausweisung gefährdeter Gebiete. Zur Kontrolle der Düngung ist zudem eine Novellierung der Stoffstrombilanzverordnung mit ambitionierten Grenzwerten nötig. Hierzu liegt ein Vorschlag einer Gruppe von Wissenschaftlern vor, der den Schutz der Umweltgüter angemessen berücksichtigt, ohne hohe Ertragsleistungen zu gefährden.

Kernpunkt der Untersuchung: Die Kosten für die verursachten Umweltschäden durch die nicht EU-konforme Düngung betragen etwa drei Milliarden Euro pro Jahr. Das heißt, allein in den letzten 10 Jahren, in denen Deutschland auch die selbst gesetzten Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie (maximaler sektoraler Stickstoffsaldo ab dem Jahr 2010: 80 kg N/ha) deutlich verfehlt hat – ist durch die nicht vollständige Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie ein Umweltschaden von rund 30 Milliarden Euro verursacht worden.