RWE Nuclear hat am Donnerstag, 22. Juli, von der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz die Genehmigung für das sogenannte „Teilprojekt 2“ für den Abbau des Atomkraftwerk Lingen (KWL) erhalten. Das KWL ist bereits seit 1977 stillgelegt und befindet sich seit 2015 im Rückbau.

"..Der Rückbau des KWL ist bereits seit mehreren Jahren im vollen Gang..... und kostet ...!" Grafik : Titel-Magazin U+E
“..Der Rückbau des KWL ist bereits seit mehreren Jahren im vollen Gang….. und kostet …!” Grafik : Titel-Magazin U+E

„Der Rückbau des KWL ist bereits seit mehreren Jahren im vollen Gang. Die jetzt erteilte Genehmigung ist ein weiterer wichtiger Meilenstein der finalen Rückbauphase der Anlage“, kommentierte  Nikolaus Valerius, Kernenergievorstand der RWE Power AG und technischer Geschäftsführer der RWE Nuclear GmbH anlässlich der Bekanntgabe des neuen Tatbestands.

Der Rückbau der Lingener Altanlage gliedert sich, laut RWE ,  grob in zwei Teilprojekte: Unter das Teilprojekt 1 fallen verschiedene Abbaumaßnahmen in unterschiedlichen Gebäudeteilen, deren Material überwiegend kontaminiert ist, d.h. „…oberflächlich mit Radioaktivität in Berührung gekommen ist!“ Dazu gehören im Wesentlichen die Reaktorhilfs-Systeme oder die Dampfumformer.

In diesem Projekt sei das Unternehmen „…auf einem sehr guten Weg“, berichtete KWL-Anlagenleiter Andreas Friehe. „Der Ausbau der Dampfumformer geht zügig voran. Wie bereits in der Vergangenheit angekündigt, wird die weitere Zerlegung und Bearbeitung der Komponenten in einer externen Bearbeitungseinrichtung in Schweden erfolgen. Einen entsprechenden Transport planen wir für Herbst dieses Jahres“, erklärte Friehe weiter. Sobald eine endgültige Entscheidung vorliegt, will das Unternehmen „ transparent über Details zum Transport informieren.“

Im jetzt genehmigten zweiten Teilprojekt – es wurde nach Darstellung von RWE- im November 2017 bei der Aufsichtsbehörde beantragt – geht es vor allem um den Abbau aktivierter Bauteile, wie den Reaktorbehälter mit seinen Einbauten und dem Biologischen Schild. Diese werden in der Anlage zerlegt und anschließend „fachgerecht verpackt und der BGZ zur Zwischen- bzw. späteren Endlagerung übergeben!“ Bis Mitte der 2020er Jahre soll das KWL aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes entlassen sein, sodass anschließend der komplette, konventionelle Rückbau erfolgen kann.