Das OVG Münster hat am vergangenen Mittwoch, 25. August,   den Bebauungsplan des Geländes, auf dem das Kohlekraftwerk Datteln 4 errichtet wurde, für ungültig erklärt. Das Kohlekraftwerk bleibt auch nach seiner Inbetriebnahme  im vergangenen Jahr  2020 weiter heftig umstritten.

"Das Steinkohlekraftwerk darf... nicht betrieben werden...!";  Lorenz  Gösta Beutin
“Das Steinkohlekraftwerk darf… nicht betrieben werden…!”; Lorenz Gösta Beutin

Und wird wohl weiter ein heißes Thema bleiben. Auch am vergangenen Freitag, 27. August, war es ein Thema bei der Regierungspressekonferenz in Berlin Umwelt- und Energie-Report hat berichtet, s. unten. Für die Linke im Bundestag fordert Lorenz Gösta Beutin, Klima- und Energiepolitiker: „.Klar ist:Das Steinkohlekraftwerk darf zum Schutze von Anwohnern und Klima nicht betrieben werden“

Und weiter urteilt er : „Das Urteil zeigt, dass Datteln4 ein skandalöser Treppenwitz der NRW-Energiewendegeschichte ist. Unionskanzlerkandidat Laschet ist für den Kohlekraftwerk-Schwarzbau verantwortlich!“

Für Beutin ist  klar, „…dass die NRW-Landesregierung auf Seiten der Energiekonzerne steht. Erst ließ die Laschet- Regierung Klimaprotestierende aus dem Hambacher Forst unter dem Vorwand des Baurechts räumen. Und macht mitten in der Klimakrise mit Flutkatastrophen über Missachtung der Empfehlung der Kohlekommission und eine Lex-Uniper unter Verstoß gegen Baurecht den Weg frei für ein Kohlekraftwerk, das niemals hätte gebaut werden dürfen.“

Und dann weist der Linken-Politiker noch mal darauf hin, dass seine Partei den  „…Kohleausstieg schon 2030 statt 2038 per Ordnungsrecht, ein Verbot von Kohlekraftwerks-Technologien ins Ausland und ein Gasaustiegsgesetz. Nur so kann Deutschland bis 2035 klimaneutral werden und das Parisabkommen einhalten.”

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Datteln IV: Die Rechtsfragen müssen sich natürlich alle Beteiligten genau ansehen