“Das Kohlekraftwerk darf… nicht betrieben werden…!”
Das OVG Münster hat am vergangenen Mittwoch, 25. August, den Bebauungsplan des Geländes, auf dem das Kohlekraftwerk Datteln 4 errichtet wurde, für ungültig erklärt. Das Kohlekraftwerk bleibt auch nach seiner Inbetriebnahme im vergangenen Jahr 2020 weiter heftig umstritten.
Und wird wohl weiter ein heißes Thema bleiben. Auch am vergangenen Freitag, 27. August, war es ein Thema bei der Regierungspressekonferenz in Berlin Umwelt- und Energie-Report hat berichtet, s. unten. Für die Linke im Bundestag fordert Lorenz Gösta Beutin, Klima- und Energiepolitiker: „.Klar ist:Das Steinkohlekraftwerk darf zum Schutze von Anwohnern und Klima nicht betrieben werden“
Und weiter urteilt er : „Das Urteil zeigt, dass Datteln4 ein skandalöser Treppenwitz der NRW-Energiewendegeschichte ist. Unionskanzlerkandidat Laschet ist für den Kohlekraftwerk-Schwarzbau verantwortlich!“
Für Beutin ist klar, „…dass die NRW-Landesregierung auf Seiten der Energiekonzerne steht. Erst ließ die Laschet- Regierung Klimaprotestierende aus dem Hambacher Forst unter dem Vorwand des Baurechts räumen. Und macht mitten in der Klimakrise mit Flutkatastrophen über Missachtung der Empfehlung der Kohlekommission und eine Lex-Uniper unter Verstoß gegen Baurecht den Weg frei für ein Kohlekraftwerk, das niemals hätte gebaut werden dürfen.“
Und dann weist der Linken-Politiker noch mal darauf hin, dass seine Partei den „…Kohleausstieg schon 2030 statt 2038 per Ordnungsrecht, ein Verbot von Kohlekraftwerks-Technologien ins Ausland und ein Gasaustiegsgesetz. Nur so kann Deutschland bis 2035 klimaneutral werden und das Parisabkommen einhalten.”
Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Datteln IV: Die Rechtsfragen müssen sich natürlich alle Beteiligten genau ansehen