Im EU-Klimazielplan wird hervorgehoben, dass zur Gewährleistung der Dekarbonisierung des Gebäudesektors fossile Brennstoffe für die Wärmeversorgung bis 2040 schrittweise abgeschafft werden müssen, wenn die direkten Emissionen des Gebäudesektors bis dahin um etwa 80-89 % zurückgehen sollen. Lesen Sie dazu auch unseren heutigen, ausführlichen bericht, s. unten!

.Fossile Brennstoffe für die Wärmeversorgung bis 2040  abschaffen. ...
..Fossile Brennstoffe für die Wärmeversorgung bis 2040 abschaffen. …

Um die rasche Einführung von Heizungsanlagen ohne direkte Emissionen zu fördern, enthält der Vorschlag zur Europäischen Gebäuderichtlinie EPBD die Anforderung, dass emissionsfreie Gebäude vor Ort keine CO2-Emissionen erzeugen dürfen.

Da die Lebensdauer von Heizungsanlagen etwa 20 Jahre beträgt, ist in der EPBD vorgesehen, dass mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel ab 2027 nicht mehr für eine öffentliche Unterstützung in Betracht kommen.

Der EPBD-Vorschlag sieht zwar kein Ausstiegsdatum für mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel auf EU-Ebene vor, doch wird mit ihm eine klare Rechtsgrundlage für nationale Verbote eingeführt, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Anforderungen an Wärmeerzeuger auf der Grundlage der Treibhausgasemissionen oder der Art des verwendeten Brennstoffs festzulegen. Mehrere Mitgliedstaaten halten solche Maßnahmen für entscheidend dafür, dass die Dekarbonisierung des Gebäudebestands verwirklicht und Luftqualität und Gesundheit verbessert werden können.

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