Frankreichs Präsident Emmanuell Macron will während des französischen EU-Ratsvorsitzes  Umweltschutz in der europäischen Grundrechtecharta verankern. “Ich möchte, dass wir diese Charta

"Umweltschutz in die Grundrechtecharta!"... Nicht dazu passt aber ......; Emanuel Macron hier mit Charles Michael(l
“Umweltschutz in die Grundrechtecharta!”… Nicht dazu passt aber ……; Emanuel Macron hier mit dem Präsidenten des Europäischen Rates Charles Michael ( l. )

aktualisieren, um expliziter auf den Schutz der Umwelt und die Anerkennung des Rechts auf Abtreibung einzugehen”, hat Macron am Mittwoch, 19. Januar, vor dem EU-Parlament in Straßburg erklärt, während draußen vor den Toren  internationale Gruppen von Umweltaktivisten gegen Macrons Absichten protestierten Gas und Atom für nachhaltig erklären zu lassen und sie entsprechend auch fördern zu können. Umwelt- und Energie-Report hatte ausführlich berichtet, s. unten.

Die  Bundesgeschäftsführung der Deutschen Umwelthilfe (DUH)  bestätigte gestern dann aber das eine wichtige Ziel Macrons: „Das Recht auf eine gesunde Umwelt muss in die EU-Grundrechtecharta aufgenommen werden. Wir fordern, dass die Bundesregierung sich der Initiative des französischen Präsidenten anschließt!“ Aber auch die DUH kritisierte scharf: „ Nicht dazu passt allerdings der Wunsch des französischen Präsidenten, Atomkraft als förderwürdige nachhaltige Technologie in die EU-Taxonomie aufzunehmen!“

DUH erinnerte in ihrem aktuellen Statement auch noch daran, dass „…die Bundesregierung in ihrem

"... der Wunsch des französischen Präsidenten, Atomkraft als förderwürdige nachhaltige Technologie in die EU-Taxonomie aufzunehmen!“ !! !Barbara Metz , bild duh
“… der Wunsch des französischen Präsidenten, Atomkraft als förderwürdige nachhaltige Technologie in die EU-Taxonomie aufzunehmen !! !” Barbara Metz , bild duh

Koalitionsvertrag festgehalten hat, die derzeit laufende Konferenz zur Zukunft Europas für Reformen zu nutzen, einschließlich einer Änderung der Grundrechtecharta. Die Konferenz soll „in einen verfassungsgebenden Konvent“ münden und zur Weiterentwicklung der EU führen. Die Bundesregierung muss deshalb die Initiative des französischen Präsidenten aktiv unterstützen und selbst übernehmen!“
Ein Grundrecht auf eine gesunde Umwelt für alle europäischen Bürgerinnen und Bürger führe zu einem Anspruch auf den Schutz des weltweiten Klimas und der Artenvielfalt, konstatierte die DUH weiter und betonte: „ Beide sind Grundlage dafür, dass auch zukünftige Generationen gesund und sicher auf diesem Planeten leben und sich wirtschaftlich und persönlich entfalten können. Die Aufnahme eines für alle Bürgerinnen und Bürger Europas einklagbaren Grundrechtsschutzes auf eine gesunde Umwelt würde die historische Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom März 2021, die ein Grundrecht auf Klimaschutz im Grundgesetz festgestellt hat, auf eine europäische Ebene heben.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: “Die Klassifizierung von Erdgas als nachhaltig ist mehr als absurd…!… Mister Macron