Tierische Exkremente, wie Gülle, Jauche, Mist oder Hühnertrockenkot, fallen bei der landwirtschaftlichen Tierhaltung in nicht unerheblichen Mengen an. Aufgrund ihres Nährstoffreichtums und der Humusreproduktionswirkung werden sie auf landwirtschaftlichen Flächen zu Düngezwecken eingesetzt. Die als Wirtschaftsdünger bezeichneten tierischen Ausscheidungen setzen bei der Lagerung und Aufbringung klimarelevante Emissionen sowie Luftschadstoffe frei und befeuern so die Klimakrise.

Gülle, Jauche, Mist ...befeuern die Klimakrise: ...; Bild Umw. u. Energie-Rep.
Gülle, Jauche, Mist …befeuern die Klimakrise: …; Bild Umw. u. Energie-Rep.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), geleitet von Minister Cem Özdemir, hat   gestern, 01. Februar, bekannt gegeben, dass es jetzt die „Richtlinie zur Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern“ erlassen hat.

Aktuell stellt die Biogastechnologie mit der anaeroben Vergärung und Nutzung des entstehenden Methangases die einzige technisch und wirtschaftlich etablierte Option zur Reduktion insbesondere der Methanemissionen bei der Wirtschaftsdüngerlagerung dar. Aktuell werden in Deutschland nur rund 30 Prozent des Wirtschaftsdüngeranfalls in Biogasanlagen zur Energieerzeugung eingesetzt und dadurch treibhausgasrelevante Emissionen in einer Größenordnung von etwa 1,5 Mio. t CO2-Äquivalent vermieden. Dieser Anteil soll ab jetzt durch die Fördermaßnahmen dieser Richtlinie gesteigert werden.

Im Rahmen der Förderrichtlinie sollen Investitionen von Biogasanlagenbetreibern im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes zur Steigerung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern anteilig bezuschusst werden. Ziel ist die Reduzierung umwelt- und klimaschädlicher Emissionen in der Landwirtschaft aus dem

"Ziel ist die Reduzierung umwelt- und klimaschädlicher Emissionen...! .Cem Oezdemir Buendnis 90/Die Gruenen Bundestag
“Ziel ist die Reduzierung umwelt- und klimaschädlicher Emissionen…!” .Cem Oezdemir Buendnis 90/Die Gruenen Bundestag

Umgang mit Wirtschaftsdüngern allgemein durch die zusätzliche Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen.

Was gefördert wird:  Gasdichte Abdeckung von Lagern für Gärrückstände, sofern keine rechtlichen Vorgaben zur gasdichten Abdeckung bestehen, Umrüstung von bereits errichteten und betriebenen Biogasanlagen unter der Voraussetzung einer Erhöhung des Wirtschaftsdüngeranteils am Substrateinsatz:  Maschinen, Geräte und Anlagen zur Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern zur energetischen Nutzung in Biogasanlagen; Bau von zusätzlichen Lagerbehältern aufgrund höherer Wirtschafts-düngermengen sowie damit einhergehender höherer Mengen an Gärrückständen; Maßnahmen zur Annahme von Wirtschaftsdüngern von anderen Betrieben und zur logistischen Umsetzung der Wirtschaftsdüngermobilisierung; Wirtschaftsdünger-spezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen, unter der Voraussetzung eines Wirtschaftsdüngeranteils von mindestens 80 Masseprozent an der jährlich eingesetzten Substratmenge Investitionsbegleitende Maßnahmen