Nord-Stream 2: ” …wo liegt eigentlich der Ball für die Inbetriebnahme dieser langen Leitung?”
Die russische Gaspipeline Nord-Stream 2, die russisches Gas von Russland direkt nach Deutschland transportieren soll, steht anlässlich des Konfliks zwischen der Ukraine und Russland zur Zeit immer wieder im Fokus der internationalen Politik. Ob es zur Inbetriebnahme der Pipeline kommt, wenn Moskau die Ukraine angreifen sollte, ist unwahrscheinlich.
Das Thema liegt jedenfalls, wie Kanzler Olaf Scholz nicht müde wird zu betonen: „.., auf dem Tisch!!!“ Aber abgesehen von diesen möglichen Hinderungsgründen einer Inbetriebnahme der Pipeline gibt es auch andere. Eine davon war am vergangenen Freitag, 04. Februar, auch ein zentrales Thema während der Regierungspressekonferenz in Berlin.
Ein Journalistenkollege wollte von Dr. Beate Baron, der Sprecherin von Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck wissen: „ Kurze Frage an das Wirtschaftsministerium zu Nord Stream 2, … wo liegt eigentlich der Ball für die Inbetriebnahme dieser langen Leitung, bei der EU-Kommission oder immer noch bei der Bundesnetzagentur? Wer wartet auf wen, oder würden Sie eher die Devise „Still ruht der See“ unterschreiben, wenn das Bild in diesem Zusammenhang gestattet ist?“
Beate Baron antwortete: „… Auf nationaler Ebene ist es so, dass das Zertifizierungsverfahren bei der Bundesnetzagentur liegt. Die Bundesnetzagentur hat dieses Verfahren aktuell ausgesetzt und eben die Nord Stream 2 AG gebeten, die notwendigen rechtlichen Schritte für die Gründung einer Tochtergesellschaft und für die Einreichung der notwendigen Unterlagen zu gehen. Damit ist die für
dieses Zertifizierungsverfahren zuständige Behörde die Bundesnetzagentur. Um auch das noch einmal zu erläutern: Das Zertifizierungsverfahren ist eben die Voraussetzung dafür, dass ein Transport und ein Handel im Energiebinnenmarkt beginnen kann und die Leitung damit auch im Handel in Betrieb genommen werden kann.
Eine Journalistenkollegin wollte mit ihrer Zusatzfrage dann wissen : „Diese Unterlagen oder Daten sind noch nicht da, sodass die Bundesnetzagentur noch nicht endgültig beschließen kann. Ist das richtig?“
Beate Baron wiederholte: „Noch einmal: Der Status des Verfahrens bei der Bundesnetzagentur ist, dass das Verfahren ausgesetzt ist, und die Bundesnetzagentur wird es wieder aufnehmen, wenn die Unterlagen vollständig sind. Da die Bundesnetzagentur die Herrin dieses Verfahrens ist, müssten Sie diese Fragen an die Bundesnetzagentur richten!“