Weil freiwillige Maßnahmen nicht genug helfen, werden größere Unternehmen künftig von einem EU-Gesetz in die Pflicht genommen, auf Umwelt- und Menschenrechtsverstöße ihrer Lieferanten zu achten. Das berichtete am vergangenen Dienstag, 22. Februar, die von Moskau gesteuerte Nachrichten-Agentur SNA-Nachrichten, vormals Sputnik-news. Aber auch den Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) beschäftigt dieses hochaktuelle Thema, s. weiter unten !

".....auf Umwelt- und Menschenrechtsverstöße ihrer Lieferanten zu achten....
“…..auf Umwelt- und Menschenrechtsverstöße ihrer Lieferanten zu achten….

Und dies berichtet die Agentur dezidiert, obwohl Russlands Präsident Wladimir Putin gerade den Einmarschbefehl in die Ukraine erteilt hat und Deutschland, ja Europa von Russland in großen Dimensionen sein Erdgas bezieht. Bei der Grundlage der Forderungen nach einem Lieferkettengesetz geht es um die menschenrechtliche Schutzpflicht. Sie verpflichtet den Staat zu wirksamen Maßnahmen, um Menschenrechtsverletzungen durch andere, einschließlich Unternehmen zu verhindern. Wie kann es unter diesen Voraussetzungen mit den Gasbezügen denn weitergehen!

Und SNA berichtet darüber hinaus: Der EU-Gesetzesentwurf gehe dabei noch deutlich über ein geplantes deutsches Lieferkettengesetz hinaus. Größere Unternehmen in der EU sollen künftig bei Umwelt- und Menschenrechtsverstößen ihrer Lieferanten stärker in die Pflicht genommen werden. Wie aus einem Gesetzesentwurf der EU-Kommission hervorgeht, soll ein EU-weites Lieferkettengesetz künftig auf Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern angewendet werden können. Für Unternehmen aus Branchen, bei denen ein größeres Risiko für Verstöße gegen Umwelt- und Menschenrechtsstandards besteht, soll die Regelung bereits ab 250 Arbeitskräften angewendet werden können.

` ...künftig bei Umwelt- und Menschenrechtsverstößen ihrer Lieferanten stärker in die Pflicht genommen werden.... Wladimir Putin, bild sputnik
` …künftig bei Umwelt- und Menschenrechtsverstößen ihrer Lieferanten stärker in die Pflicht genommen werden…. Wladimir Putin, bild sputnik

„Freiwillige Maßnahmen scheinen nicht zu groß angelegten Verbesserungen in allen Sektoren geführt zu haben“, heißt es in dem Entwurf. Es gebe EU-Unternehmen, die mit negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt in Verbindung gebracht werden könnten. Das Gesetz soll auch auf größere Firmen, die nicht aus der EU kommen, aber dort Geschäfte machen, angewendet werden können. Diese müssten dann dafür Sorge tragen, dass auch Unternehmen, von denen sie beliefert werden, nicht die Umwelt zerstören oder ihre Mitarbeitenden ausbeuten.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht nun sogar die Notwendigkeit Unternehmen auf künftiges Tun in dem Zusammenhang vorzubereiten. Am kommenden Dienstag, 01. März, steht dieses brisante Thema auf der Tagesordnung. Denn:  Für die Unternehmen gilt es nun, sich auf das Gesetz vorzubereiten. Wie genau können die gesetzlichen Anforderungen zur Achtung von Menschenrechten konkret erfüllen werden? Welche Veränderungen können auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zukommen?

Diese Fragen möchte der Verband dann gemeinsam mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte im Rahmen einer Informationsveranstaltung mit anschließender Diskussionsrunde rund um das Thema Sorgfaltspflichten in Lieferketten klären.
Der Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte  “… berät Unternehmen jeder Größe kostenfrei, individuell und vertraulich zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse….!”, heißt es da. Einbrisantes, hochaktuelles Thema.