„Die vorgezogene Absenkung der EEG-Umlage auf null zum 1. Juli ist vollkommen richtig. Damit werden gerade in der aktuellen Lage die Strompreise der Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet. Außerdem ist dieser Schritt auch energiewirtschaftlich sinnvoll, da die Umlage beispielsweise der Sektorenkopplung im Weg steht“, lautete gestern, Mittwoch 27. April,  das Urteil  von Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU) nachdem sich  am selben Tag der Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ befasst. hat.

" ... es ist klar, dass.die Abschaffung der EEG-Umlage die enormen Strompreissteigerungen an den Großhandelsmärkten nur zu einem Teil kompensiert .....",  „Ingbart Liebing foto vku
” … es ist klar, dass.die Abschaffung der EEG-Umlage die enormen Strompreissteigerungen an den Großhandelsmärkten nur zu einem Teil kompensiert …..”, „Ingbart Liebing foto vku

Für Liebing und seinen Verband ist   „…allerdings klar, dass die die Abschaffung der EEG-Umlage die enormen Strompreissteigerungen an den Großhandelsmärkten nur zu einem Teil kompensiert. Mit Blick auf die aktuellen Energiepreisentwicklungen sind weitere Entlastungsmaßnahmen für die Verbraucherinnen und Verbraucher notwendig!“ So sollten die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß und auch die Mehrwertsteuer auf Energie auf das euroabgesenkt werden, heißt  es im gesonderten Statement des Verbandes vom selben Tag.

Kritisch beurteilt der VKU  allerdings die im Gesetzentwurf vorgesehene Verpflichtung aller Stromlieferanten, die Strompreise in Höhe der auf null abgesenkten EEG-Umlage, also in Höhe von 3,723 Cent/kWh vor Umsatzsteuer, zum 1. Juli zwingend zu senken und nicht mit andererseits gestiegenen Kosten, vor allem Beschaffungskosten, verrechnen zu dürfen. Dies führe zwangsläufig dazu, dass Stromversorger notwendige Preisanpassungen vorziehen oder zeitnah nachholen müssten. Der VKU verweist auch darauf er habe  mehrfach darauf hingewiesen, dass damit den Verbraucherinnen und Verbrauchern kurzzeitig der Eindruck vermittelt würde, dass die Strompreise sinken.

Umso größer werde die Enttäuschung bei den Menschen sein, wenn die Preise kurz darauf wieder angehoben werden sollten. Denn, für Liebing und seinen Verband ist klar: „Kein Stadtwerk kann sich dauerhaft den Entwicklungen an den Großhandelsmärkten entziehen. Die Weitergabe gestiegenen Einkaufspreise ist keine Frage des Wollens oder des Profits, sondern schlicht eine Notwendigkeit. Statt Symbolpolitik, bräuchten wir hier mehr Realismus und mehr Pragmatismus.“

Der Gesetzentwurf soll am 28. April 2022 abschließend im Bundestag beschlossen und dem Bundesrat zur Billigung zugeleitet werden.