„Es ist richtig, dass die Bundesregierung mit hohem Tempo eine ganze Reihe von Gesetzen vorantreibt, die die Versorgungssicherheit in Deutschland stärken“, erklärte am vergangenen Freitag 24. Juni,  die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae, anlässlich der Anhörung des Bundestagsausschusses für Klimaschutz und Energie zum Entwurf des Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes am selben Tag . Und sie bestätigte auch die geplanten Regelungen zur Bereithaltung und zum Einsatz von Ersatzkraftwerken „…sind dabei ein zentraler Baustein!“

„Wir sehen an weiteren Stellen jedoch wichtigen Änderungsbedarf ... .!", Kerstin Andreae , bild bdew
„Wir sehen an weiteren Stellen jedoch wichtigen Änderungsbedarf … .!”, Kerstin Andreae , bild bdew

Im Verlauf der Diskussionen zum Gesetzentwurf hat der BDEW zahlreiche Verbesserungsvorschläge gemacht, erinnerte Kerstin Andreae in ihrem Statement zur aktuellen Diskussion und klopft sich stellvertretend für ihren Verband , denn  so füge sich die überarbeitete Fassung des Gesetzentwurfs nun besser in die Systematik des Notfallplans Gas ein. „Dies ist aus Sicht der Energiewirtschaft eine wichtige und klarstellende Verbesserung!“

Doch sie notiert auch: „Wir sehen an weiteren Stellen jedoch wichtigen Änderungsbedarf: Die sichere Versorgung mit Wärme im kommenden Winter ist eine wesentliche Intention des Gesetzes. Deshalb ist es nicht sinnvoll, in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) erzeugte Wärme – die sich nicht von der Stromerzeugung trennen lässt – mit Verboten oder gar Strafzahlungen zu belegen!“

Sie schlägt vor:  Für KWK-Anlagen sollte es daher im Gesetz eine Ausnahme geben, um die über solche Anlagen mit Wärme versorgten Kunden vor zusätzlichen Preissteigerungen zu bewahren.

Aus Sicht des BDEW wäre es der beste Weg, den entsprechenden Paragrafen 50f des Gesetzes ganz zu streichen. Die hier vorgesehenen Strafzahlungen und Begrenzungen für den Einsatz von KWK-Anlagen und Gaskraftwerken würden im Fall einer Gasmangellage kaum Wirkung entfalten. Die in einer Mangellage weiter steigenden Preise würden den Einsatz dieser Kraftwerke ohnehin auf ein absolutes Mindestmaß – beispielsweise auch zur Gewährleistung der Systemstabilität des Stromnetzes – begrenzen.“